Steuerberater Gelsenkirchen

Steuerberater Bochum: So setzen Privatpersonen Ausgaben von der Steuer ab

Wissen Sie, was Sie alles von den Steuern absetzen können und welche Dinge dabei beachtet werden sollten? Wenn man sich nicht jeden Tag mit Steuern beschäftigt, ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Aber eins ist klar: Privatpersonen, die eine freiwillige Steuererklärung einreichen, erhalten fast immer eine Steuerrückerstattung. Laut statistischem Bundesamt in einer Höhe von durchschnittlich 1051€.

Als Steuerberater in Bochum sehen wir es als unsere Aufgabe, Sie über Ihre Steuereinsparmöglichkeiten aufzuklären. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick, aber Sie können sich auch bei unseren Standorten im ganzen Ruhrgebiet beraten lassen. Wir sind zuständige Steuerberater für Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Duisburg und Unna.

Steuerberater Bochum: Was kann man von der Steuer absetzen?

  • Werbungskosten

Zu den Werbungskosten gehören alle Ausgaben, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Job haben. Grundsätzlich wird jedem Arbeitnehmer eine Pauschale von 1000€ vom zu versteuernden Gehalt abgezogen. Sind Ihre Werbungskosten höher als 1000€ im Jahr, sollten Sie dies unbedingt angeben. Zusätzliche Werbungskosten könnten zum Beispiel

  • Fahrtkosten für Pendler
  • Arbeitsmittel (Kleidung, Werkzeug, etc.)
  • Telefonkosten
  • Arbeitszimmer (besonders aktuell, wo viel aus dem Home Office gearbeitet wird)
  • Fortbildungskosten 
  • und Verpflegungsmehraufwand sein.
  • Sonderausgaben

Zu den Sonderausgaben zählen zum Beispiel Kinderbetreuungskosten oder Ausbildungskosten. Wenn Sie Kinder haben, sollten Sie also auf jeden Fall über eine Steuererklärung nachdenken. Außerdem gehören die private Krankenversicherung, die Rentenversicherung, Spenden, Riester-Beiträge, Kirchensteuer und Ehegattenunterhalt zu den Sonderausgaben, die Ihre Steuerlast mindern.

  • Handwerkerleistungen und Haushaltsdienstleistungen

Die Lohnkosten für Handwerker, sowie für Haushaltshilfen oder Gärtner, können von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei gibt es keine Pauschale, Sie sollten also unbedingt alle Rechnungen aufbewahren. 

Für Handwerkerleistungen gilt folgendes:

Sie können 20% der Ausgaben absetzen, maximal aber 1200€ pro Jahr. Bei großen Projekten werden die Ausgaben also über mehrere Jahre abgesetzt.

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können ebenfalls 20% der Rechnungssumme abgesetzt werden. Hierbei liegt die Grenze bei maximal 4000€ pro Jahr.

  • Außergewöhnliche Belastungen

Für außergewöhnliche Belastungen, wie zum Beispiel Medikamente, wird vom Finanzamt eine “zumutbare Belastung” ausgerechnet, die von Ihrem Einkommen abhängt – je höher das Einkommen, desto höher die zumutbare Belastung. 

Übersteigen die Kosten der außergewöhnlichen Belastungen den zumutbaren Betrag, können diese Ausgaben ebenfalls von den Steuern abgesetzt werden.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören:

  • Medikamente und medizinische Hilfsmittel
  • ärztliche Behandlungen
  • Kur-Kosten
  • Krankenhausaufenthalte
  • Bestattungskosten
  • Unterhaltszahlungen
  • Behinderten- oder Pflegepauschale

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