Ihr Steuerberater Bochum für Privatpersonen: Was kann man von der Steuer absetzen?

Die Steuererklärung ist für Arbeitnehmer keine Pflicht. Doch in vielen Fällen wird eine Menge Steuersparpotenzial verschenkt, wenn Privatpersonen Ihre Steuererklärung nicht machen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können, beraten wir Sie als Steuerberater in Bochum gern dazu.Auch bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützen wir Sie auf Wunsch.

Was bedeutet “von der Steuer absetzen”?

Im Grunde ist es einfach: Bestimmte Ausgaben reduzieren die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Wenn Sie ein Jahreseinkommen von 36.000€ haben, aber zum Beispiel 4000€ im Jahr für die Kinderbetreuung ausgeben, werden nicht die 36.000€ versteuert, sondern nur 32.000€.

Da Sie als Arbeitnehmer die Steuern bereits mit jeder Abrechnung zahlen, müssen Sie Ihre Ausgaben im Nachhinein in der Steuererklärung angeben. Dann wird Ihre Steuerlast neu berechnet. Wenn Sie zuvor also zu viele Steuern gezahlt haben, erhalten Sie die Differenz zurückerstattet.

Steuerberatung Bochum: Was kann ich als Privatperson von der Steuer absetzen? 

Privatpersonen können viel mehr von der Steuerlast absetzen, als den meisten bewusst ist. Eine Auswertung des statistischen Bundesamts zeigt, dass die durchschnittlichen Rückerstattungen nach einer freiwilligen Steuererklärung in Deutschland bei 1051€ liegen. 

Das können Sie in der Steuererklärung angeben, um eine Rückerstattung zu erhalten:

  • Werbungskosten, die den Pauschalbetrag von 1000€ im Jahr übersteigen
  • Sonderausgaben wie Kinderbetreuungskosten oder Ausbildungskosten für die Erstausbildung
  • Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Außergewöhnliche Belastungen wie Krankenhausaufenthalte und Medikamente

Wir empfehlen Privatpersonen unbedingt, eine freiwillige Steuererklärung zu machen, denn es lohnt sich fast immer. Mittlerweile ist es außerdem sehr einfach. Sie können entweder eine Steuersoftware verwenden, bei der Sie alles übersichtlich selbst eintragen, oder einen Steuerberater beauftragen. Das bedeutet natürlich den geringsten Aufwand für Sie: Sie können sicher sein, dass alles richtig ausgefüllt ist und Sie so viele Steuern sparen wie möglich. 

Wenn Sie das Thema gern ein wenig genauer verstehen würden, lesen Sie gern unseren Artikel “Steuerberater Bochum: So setzen Privatpersonen Ausgaben von der Steuer ab”, wo wir zu den oben genannten Punkten weiter ins Detail gehen.

Steuerberater Bochum: So setzen Privatpersonen Ausgaben von der Steuer ab

Wissen Sie, was Sie alles von den Steuern absetzen können und welche Dinge dabei beachtet werden sollten? Wenn man sich nicht jeden Tag mit Steuern beschäftigt, ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Aber eins ist klar: Privatpersonen, die eine freiwillige Steuererklärung einreichen, erhalten fast immer eine Steuerrückerstattung. Laut statistischem Bundesamt in einer Höhe von durchschnittlich 1051€.

Als Steuerberater in Bochum sehen wir es als unsere Aufgabe, Sie über Ihre Steuereinsparmöglichkeiten aufzuklären. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick, aber Sie können sich auch bei unseren Standorten im ganzen Ruhrgebiet beraten lassen. Wir sind zuständige Steuerberater für Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Duisburg und Unna.

Steuerberater Bochum: Was kann man von der Steuer absetzen?

  • Werbungskosten

Zu den Werbungskosten gehören alle Ausgaben, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Job haben. Grundsätzlich wird jedem Arbeitnehmer eine Pauschale von 1000€ vom zu versteuernden Gehalt abgezogen. Sind Ihre Werbungskosten höher als 1000€ im Jahr, sollten Sie dies unbedingt angeben. Zusätzliche Werbungskosten könnten zum Beispiel

  • Fahrtkosten für Pendler
  • Arbeitsmittel (Kleidung, Werkzeug, etc.)
  • Telefonkosten
  • Arbeitszimmer (besonders aktuell, wo viel aus dem Home Office gearbeitet wird)
  • Fortbildungskosten 
  • und Verpflegungsmehraufwand sein.
  • Sonderausgaben

Zu den Sonderausgaben zählen zum Beispiel Kinderbetreuungskosten oder Ausbildungskosten. Wenn Sie Kinder haben, sollten Sie also auf jeden Fall über eine Steuererklärung nachdenken. Außerdem gehören die private Krankenversicherung, die Rentenversicherung, Spenden, Riester-Beiträge, Kirchensteuer und Ehegattenunterhalt zu den Sonderausgaben, die Ihre Steuerlast mindern.

  • Handwerkerleistungen und Haushaltsdienstleistungen

Die Lohnkosten für Handwerker, sowie für Haushaltshilfen oder Gärtner, können von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei gibt es keine Pauschale, Sie sollten also unbedingt alle Rechnungen aufbewahren. 

Für Handwerkerleistungen gilt folgendes:

Sie können 20% der Ausgaben absetzen, maximal aber 1200€ pro Jahr. Bei großen Projekten werden die Ausgaben also über mehrere Jahre abgesetzt.

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können ebenfalls 20% der Rechnungssumme abgesetzt werden. Hierbei liegt die Grenze bei maximal 4000€ pro Jahr.

  • Außergewöhnliche Belastungen

Für außergewöhnliche Belastungen, wie zum Beispiel Medikamente, wird vom Finanzamt eine “zumutbare Belastung” ausgerechnet, die von Ihrem Einkommen abhängt – je höher das Einkommen, desto höher die zumutbare Belastung. 

Übersteigen die Kosten der außergewöhnlichen Belastungen den zumutbaren Betrag, können diese Ausgaben ebenfalls von den Steuern abgesetzt werden.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören:

  • Medikamente und medizinische Hilfsmittel
  • ärztliche Behandlungen
  • Kur-Kosten
  • Krankenhausaufenthalte
  • Bestattungskosten
  • Unterhaltszahlungen
  • Behinderten- oder Pflegepauschale

Steuerberater Bochum: Wann lohnt sich ein Steuerberater?

Ob sich ein Steuerberater lohnt oder nicht, kommt vor allem auf eines an: Sind Sie eine Privatperson mit einem einzigen festen Gehalt oder sind Sie Unternehmer mit eventuell sogar mehreren Einkommensquellen?

Als Steuerberater in Bochum arbeiten wir hauptsächlich mit zweiteren Personen, da die Steuererklärung hier deutlich komplexer ist. Aber auch für Privatpersonen kann sich eine Steuerberatung lohnen. Denn oft können auch hier Steuern gespart werden, indem bestimmte Ausgaben abgesetzt werden. Lesen Sie dafür unseren Artikel: Ihr Steuerberater Bochum: Was kann man von der Steuer absetzen?

 

Steuerberater Bochum: Wann lohnt sich Steuerberatung für Unternehmer und Gründer?

Ständige Neuerungen wie zum Beispiel erhöhte Grenzwerte bei der Umsatzsteuerpflicht im Auge zu behalten ist selbst für Profis manchmal schwierig. Dabei ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu sein, wenn es um Steuerrecht geht. Nur so kann man bösen Überraschungen entgehen und außerdem so viele Steuern wie möglich sparen. 

Als Steuerberater in Bochum ist es unsere Aufgabe, uns auf dem Laufenden zu halten und Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können: Ihr Unternehmen am Laufen zu halten, Aufträge zu generieren und zu erledigen. 

Außerdem können wir als Steuerberater in Gelsenkirchen und Bochum nicht nur Steuerberatung anbieten. Von uns erhalten Sie ein Gesamtpaket aus Steuerberatung, Finanz- und Lohnbuchhaltung und Unterstützung bei der Wirtschaftsprüfung. 

Als Unternehmer oder Selbstständiger sollten Sie auf jeden Fall mit einem Steuerberater zusammenarbeiten. Das bedeutet weniger Kopfzerbrechen, auf der sicheren Seite zu sein und so viele Steuern wie möglich zu sparen.

 Steuerberater in Bochum: Wann lohnt sich Steuerberatung für Privatpersonen?

Mittlerweile gibt es hervorragende Steuersoftwares, mit denen man eigenständig eine Steuererklärung anfertigen kann. Für viele Privatleute ist eine Steuerberatung also nicht notwendig, zumal nicht einmal eine Steuererklärungspflicht besteht!

Trotzdem lohnt sich die Steuererklärung oft: Wussten Sie, dass Handwerkerkosten für Ihr Haus von den Steuern abgesetzt werden können? Oder hohe Fahrtkosten für Ihren Arbeitsweg?

Die wenigsten Privatpersonen wissen, wie viele Steuern sie sparen könnten. Eine Beratung beim Steuerfachmann kann schnell Klarheit schaffen. 

Als Privatperson brauchen Sie nicht unbedingt einen Steuerberater. Doch wenn Sie die Materie verstehen und sich weniger Sorgen darum machen wollen, lohnt sich eine Beratung in jedem Fall!

Steuerberater in Gelsenkirchen für Selbstständige und Freiberufler

Buchhaltung, Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresabschlüsse – Als Selbstständiger oder Freiberufler müssen Sie sich mit diesen Aufgaben beschäftigen, obwohl sie mit Ihrer tatsächlichen Tätigkeit gar nichts zu tun haben. In vielen Fällen kann es deshalb sinnvoll sein, einen Steuerberater zu beauftragen. So haben Sie mehr Zeit für das Wesentliche und können davon ausgehen, dass alle Unterlagen korrekt und termingetreu vorliegen. Trotzdem ist es hilfreich, als Selbstständiger einen gewissen Überblick über das deutsche Steuersystem und Ihre Pflichten zu haben. 

Welche Steuern müssen Selbstständige und Freiberufler zahlen? Lohnt sich ein Steuerberater oder soll ich das lieber selbst übernehmen? Diese Fragen wollen wir in diesem Artikel klären. 

Steuerberater Gelsenkirchen: Welche Steuern zahlen Freiberufler und Selbstständige?

Das deutsche Steuersystem gehört zu den kompliziertesten der Welt. Wir geben Ihnen einen klaren Überblick über die verschiedenen Steuerarten, die Sie als Selbstständiger oder Freiberufler zahlen müssen.

  • Einkommensteuer

Während Angestellte Lohnsteuer auf Ihren Lohn zahlen, wird bei Selbstständigen und Freiberuflern der Gewinn versteuert. Dabei geht es allerdings nicht um den reinen Gewinn: Betriebsausgaben und Ausgaben für Krankenversicherung, Altersvorsorge und Spenden werden zuerst abgezogen, dann wird der Steuersatz angewendet. Einige Betriebsausgaben können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Zusätzlich gibt es verschiedene Freibeträge für alleinerziehende Eltern oder auch für die Zahlung der Gewerbesteuer.

 

Die Höhe des Steuersatzes hängt dabei von der Höhe des Gewinns ab. Der Spitzensteuersatz liegt bei 45%, allerdings erst ab einem jährlichen Einkommen von 270.500€. Die Untergrenze liegt bei 14%. Erwirtschaften Sie weniger als 9.408€ Gewinn (nach Abzug aller Ausgaben), fällt keine Einkommensteuer an. 

Die Einkommensteuer wird in den meisten Fällen quartalsweise im Voraus gezahlt. Die Höhe der Vorauszahlungen legt das Finanzamt aufgrund der Gewinnprognose fest. Bei der jährlichen Steuererklärung wird der tatsächliche Gewinn mit dem prognostizierten Gewinn abgeglichen. Ist Ihr tatsächlicher Gewinn niedriger ausgefallen, erhalten Sie eine Rückzahlung.

Als Steuerberater in Gelsenkirchen ist es unsere Aufgabe, Selbstständige und Freiberufler bei der Steuererklärung zu unterstützen. Wir sorgen dafür, dass Sie alle möglichen Freibeträge und Abschreibungen ausnutzen. So zahlen Sie nur die Steuern, die wirklich nötig sind – keinen Cent mehr.

  • Körperschaftsteuer

Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen nicht um eine Personengesellschaft, sondern um eine Kapitalgesellschaft, zahlen Sie keine Einkommensteuer. Stattdessen gilt ein fester Körperschaftsteuersatz von 15% auf den Gewinn der Gesellschaft.

  • Umsatzsteuer 

Jeder Unternehmer, der einen Jahresumsatz von über 22.000€ erzielt, muss Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Umsatzsteuer von 19% wird auf alle Produkte und Dienstleistungen aufgeschlagen. Die Steuerlast wird also vom Endkunden getragen. Für einige Produkte wie zum Beispiel Essen und Getränke zum Mitnehmen beträgt die Umsatzsteuer nur 7%.

Natürlich zahlen Sie als Unternehmer auch Umsatzsteuer auf die Produkte und Dienstleistungen, die Sie erwerben. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall auch als Vorsteuer bezeichnet. An das Finanzamt zahlen Sie nur die Differenz aus ausgegebener und eingenommener Umsatzsteuer.

Dazu sind Sie verpflichtet, eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung zu machen. Hier berechnen Sie die zu zahlende Umsatzsteuer des Monat anhand Ihrer Umsatzsteuereinnahmen durch Ihre Kunden und Ihrer bereits gezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) durch Ihre geschäftlichen Ausgaben. Die berechnete Umsatzsteuer muss bis zum 10. des Folgemonats gezahlt werden

 Als Steuerberater in Gelsenkirchen ist es unsere Aufgabe, die Umsatzsteuervoranmeldung für Selbstständige und Freiberufler zu übernehmen. Gerade wenn man sich zuvor noch nie damit auseinandersetzen musste, können die Umsatzsteuerregelungen sehr undurchsichtig und verwirrend sein. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Unterlagen fristgerecht einzureichen und Ihre Umsatzsteuerlast korrekt zu berechnen. Dabei sparen Sie Zeit und haben einen freien Kopf für die wirklich wichtigen Aufgaben in Ihrem Geschäft.

Sollte Ihr Geschäft weniger als 22.000€ Umsatz im aktuellen Jahr und voraussichtlich weniger als 50.000€ Umsatz im Folgejahr machen, fällt es unter die Kleinunternehmerregelung. Damit sind Sie von der Umsatzsteuer befreit und müssen Sie auf Rechnungen nicht ausweisen. Es ist allerdings wichtig, dass Sie auf jeder Rechnung auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen. 

  • Gewerbesteuer

Jedes angemeldete Gewerbe ist ab einem jährlichen Gewinn von 24.500€ gewerbesteuerpflichtig. Freiberufler müssen dagegen keine Gewerbesteuer zahlen. 

Die Gewerbesteuer wird an die jeweilige Gemeinde abgeführt und berechnet sich wie folgt: 

Gewerbeertrag x 3,5% x Hebesatz = Gewerbesteuer

Die 3,5% sind dabei die allgemeingültige Steuermesszahl, während der Hebesatz von jeder Gemeinde individuell festgelegt wird. In der Regel liegt er zwischen 200% und 900%.

Die Gewerbesteuer können Sie mit Ihrer Einkommensteuer verrechnen. Das sollten Sie auch tun, um nicht doppelt Steuern zu bezahlen. Als Steuerberater in Gelsenkirchen beantworten wir Ihnen gern alle Fragen zur Gewerbesteuer und unterstützen Sie bei der Steuererklärung. 

  • Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist für Selbstständige und Freiberufler nur interessant, wenn sie angestellte Mitarbeiter haben. Denn die Lohnsteuer wird vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Hierbei gelten die gleichen Steuersätze wie bei der Einkommensteuer.

  • Zusätzliche Ausgaben

Eventuell zahlen Sie zusätzlich eine Kirchensteuer von 9%, wenn Sie der Kirche angehören. Außerdem zahlen Sie als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer den Solidaritätszuschlag von 5,5% der gerade genannten Steuern. 

Steuerberater Gelsenkirchen: Lohnt sich ein Steuerberater für Selbstständige und Freiberufler?

Sich in das Steuersystem einzuarbeiten und alles zu verstehen ist viel Arbeit. Die wenigsten haben die Zeit dazu. Vor allem, wenn Sie sich eigentlich auf Ihr tatsächliches Geschäft konzentrieren wollen. Dann ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu engagieren. Wir sind seit Jahren in dieser Branche tätig und unterstützen Selbstständige, Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen und auch Privatpersonen bei

  • Steuererklärungen,
  • Umsatzsteuervoranmeldungen,
  • Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung,
  • und Jahresabschlüssen.

Außerdem stellen wir Ihnen Geschäftsanalysen und Finanzberatung in Gelsenkirchen zur Verfügung, um Ihnen Ihre geschäftlichen Entscheidungen zu vereinfachen. Kontaktieren Sie uns gern für ein Erstgespräch. Wir freuen uns, Ihnen Zeit und Freiraum für Ihre Arbeit zu schaffen, indem wir steuerliche Angelegenheiten für Sie übernehmen.

Buchhalter in Gelsenkirchen

Gute Buchführung ist der Grundstein für den Erfolg eines Unternehmens. Alle Unternehmensentscheidungen basieren auf der Finanzbuchhaltung, Kredite werden aufgrund der Buchhaltung gewährt und auch eine gute Steuererklärung kann nur durch die gewissenhafte Vorarbeit bei der Buchführung entstehen.

Leider ist das eine arbeitsaufwendige Aufgabe, für die vor allem in kleinen Betrieben wenig Zeit bleibt. Einen Buchhalter einzustellen lohnt sich dagegen meist auch weniger, als extern ein Unternehmen dafür zu engagieren.

Das Team von Bölting & Kollegen arbeitet seit Jahren als Buchhalter und Steuerberater in Gelsenkirchen. Gerne unterstützen wir auch Ihr Unternehmen bei der Finanz- und Lohnbuchhaltung, damit Sie sich ganz auf Ihre eigene Arbeit konzentrieren können.

Buchhalter und Steuerberater Gelsenkirchen: Finanzbuchhaltung

Gemeinsam mit Ihnen bauen wir eine intelligente und übersichtlich strukturierte Finanzbuchhaltung auf. Anschließend können Sie die Buchhaltung im eigenen Hause durchführen, wobei wir Ihnen als Ihr Buchhalter in Gelsenkirchen jederzeit bei Fragen zur Verfügung stehen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Buchhaltung vollständig auszulagern und von uns pflegen zu lassen. Hier haben Sie immer alle Informationen transparent zur Verfügung und können sich auf Richtigkeit und Pünktlichkeit der Zahlen verlassen.

Egal ob Sie in der Industrie, dem Handwerk oder der Gastronomie tätig sind – Von einer strukturierten Finanzbuchhaltung profitiert jedes Unternehmen.

Ein tieferes Verständnis der Finanzen Ihres Unternehmens erhalten Sie durch monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen. Hier können Abweichungen von Ihren Zielen sofort erkannt und entsprechend angepasst werden.

Zur Finanzbuchhaltung aus unserem Hause als Buchhalter und Steuerberater in Gelsenkirchen gehört auch die fristgerechte monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.

Buchhalter und Steuerberater Gelsenkirchen: Lohnbuchhaltung

Auch die Lohnbuchhaltung können wir vollständig für Sie übernehmen oder Ihnen lediglich beim Aufbau eines intelligenten, internen Lohnbuchhaltungssystems helfen. 

Zur Lohnbuchhaltung gehören die Pflege von Personalstammdaten, die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Meldeerfordernisse, das Erstellen der Krankenkassen-Beitragsnachweise, die Lohnsteueranmeldungen und die Erstellung der lohnbezogenen SEPA-Zahlungsdateien samt Buchungsbelegen.

Wir unterstützen Sie als Buchhalter und Steuerberater Gelsenkirchen dabei, die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen vorschriftsmäßig und ohne viel Kopfzerbrechen durchzuführen.

 

Buchhalter Gelsenkirchen: Lohnt es sich, Finanz- und Lohnbuchhaltung auszulagern?

Viele kleinere Unternehmen oder Selbstständige nehmen an, dass sich die Auslagerung der Buchhaltung nur für große Unternehmen lohnt. Das ist aber weit von der Wahrheit entfernt. Tatsächlich werden gerade kleine und mittelständische Unternehmen oder Start-Ups in der Anfangsphase besonders von den Kosten und dem Zeitaufwand der internen Buchhaltung belastet.

Schließlich fehlt einem Zimmermann, einem Bäcker oder einem Freelancer die Routine und die Erfahrung für eine schnelle, strukturierte Buchhaltung. Stattdessen muss er sich in komplexe steuerrechtliche Themen einarbeiten, statt die Zeit für eine eigentliche Arbeit nutzen zu können.

Der hohe Zeitaufwand ist nicht der einzige Nachteil. Als Laie unterlaufen einem schnell unbeabsichtigte Fehler wie verschwundene Belege oder falsche Buchungen, die bei einer Überprüfung durch das Finanzamt zu Geldstrafen führen.

Die Anforderungen an ordnungsgemäße Buchführung wachsen ständig, und damit auch das Gehalt der Buchführer. So lohnt es sich gerade für kleine Unternehmen wenig, einen Buchhalter selbst anzustellen. Die Buchhaltung selbst durchzuführen kommt ebenfalls nicht in Frage, also, was tun?

Wir bei Bölting & Kollegen arbeiten als Buchhalter und Steuerberater für Unternehmen in Gelsenkirchen und dem Ruhrgebiet, um genau dieses Problem zu lösen. Denn die vollständige Auslagerung der Buchführung ist für viele KMU und Selbstständige eine echte Erleichterung – sowohl finanziell als auch zeitlich und sogar seelisch. Weniger Druck, weniger Stress, mehr Sicherheit und Zeit für das Wesentliche.

Buchhalter Gelsenkirchen: Modern, zuverlässig, transparent

Das können wir Ihrem Unternehmen als Buchhalter und Steuerberater Gelsenkirchen bieten:

  • Sichere und effiziente Abwicklung

Wir verwenden die modernste Software für die Finanz- und Lohnbuchhaltung. Somit sind Ihre Daten nach höchsten Standards geschützt. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre digitalen Unterlagen und können einfach und effizient damit arbeiten.

Mit unserem Mandantenportal bieten wir Ihnen ein sicheres und intelligentes Tool zur Steuerung Ihres Unternehmens. Zusätzlich können Sie Ihren Steuerberater in Gelsenkirchen über unsere App jederzeit und von überall aus erreichen. Keine Frage soll offen bleiben!

  • Pünktliche Bereitstellung aller Unterlagen

Umsatzsteuervoranmeldung, Gehaltsabrechnung und andere Dokumente müssen immer pünktlich bereit sein – Wir sorgen dafür, dass Sie sich darum keine Sorgen mehr machen müssen, indem wir die Unterlagen termintreu bereitstellen.

  • Persönlichkeit und individuelle Beratung

Sie als Mandant stehen bei uns an erster Stelle. Wir legen Wert darauf, uns persönlich mit Ihnen auseinanderzusetzen und vollständig auf Ihre individuelle Situation einzugehen. Nur so können wir Ihnen die bestmögliche Beratung bieten und Ihnen Zeit, Geld und Nerven durch echte Unterstützung sparen.

Wir freuen uns, mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin! Ob Buchhaltung, Steuerberatung oder Jahresabschluss: Wir helfen Ihnen, die Finanzen Ihres Unternehmens zu optimieren.

Steuerberater in Gelsenkirchen

Bölting & Kollegen Steuerberatungs-GmbH unterstützt seit Jahren gewerbliche und private Kunden in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Mit einem Expertennetzwerk im ganzen Ruhrgebiet, fundierten Erfahrungen und dem Ansporn, immer dazuzulernen und auf dem aktuellsten Stand zu bleiben, können wir kleinen wie großen Unternehmen und Privatpersonen dabei helfen, das komplizierte Steuersystem Deutschlands zu navigieren, ohne Kopfschmerzen zu bekommen.

In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen grundsätzlichen Überblick über das Steuersystem für Unternehmen und für Privatpersonen geben und unsere Leistungen vorstellen. 

Steuern für Unternehmen – Steuerberatung Gelsenkirchen

Jedes deutsche Unternehmen ist verpflichtet, verschiedene Arten von Steuern abzuführen. Um den Überblick zu behalten ist es für die meisten Unternehmen unumgänglich, einen Steuerberater zu engagieren. Ansonsten ist der Arbeits- und Zeitaufwand einfach zu hoch. Steuern sind unser Spezialgebiet – Wir übernehmen die lästige Aufgabe für Ihr Unternehmen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

  • Gewerbesteuer

Jedes Unternehmen, dessen Gewinn den Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € überschreitet, muss Gewerbesteuer an die jeweilige Gemeinde auf diesen Gewinn zahlen. Der Steuersatz unterscheidet sich dabei von Gemeinde zu Gemeinde. 

  • Einkommensteuer

Kleinunternehmer zahlen Einkommensteuer auf Ihre Einnahmen, und auch die Gesellschafter von Personengesellschaften wie OHG, KG und GbR müssen Ihren Gewinnanteil mit dem entsprechenden Einkommensteuersatz versteuern.

  • Körperschaftsteuer

Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft wie eine AG oder eine GmbH müssen die Gesellschafter statt Einkommensteuer Körperschaftsteuer auf Ihren Gewinnanteil zahlen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt immer 15%.

  • Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die Sie als Unternehmer auf Produkte und Dienstleistungen aufschlagen und an das Finanzamt abführen. Der Endkunde trägt also die Umsatzsteuerlast.

Sie selbst zahlen aber ebenfalls Umsatzsteuer, wenn Sie Material, Maschinen und mehr für Ihren Betrieb kaufen. Die eingenommene und ausgegebene Umsatzsteuer kann miteinander verrechnet werden, sodass Sie als Unternehmen bis zum Betrag Ihrer eingenommen Umsatzsteuer umsatzsteuerfrei einkaufen können.

Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. Ein verringerter Steuersatz von 7% gilt zum Beispiel für Essen zum Mitnehmen in Bäckereien oder Imbissbuden.

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn Sie im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz gemacht haben und im aktuellen Geschäftsjahr unter 50.000 € Umsatz bleiben. Dann greift die Kleinunternehmerregelung.

  • Lohnsteuer

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, muss für das Gehalt jedes Mitarbeiters Lohnsteuer abführen. Das Unternehmen zahlt die Lohnsteuer nicht direkt selbst, sondern zieht es vom Gehalt des Mitarbeiters ab und leitet es an das Finanzamt weiter.

  • Sonstige Steuern

Zu sonstigen Steuern zählen Verbrauchsteuern wie Energiesteuer, Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, wenn das für Ihr Unternehmen relevant ist. Diese werden allerdings meist vom Endkunden getragen, sind also in Ihren Preisen inbegriffen und werden von Ihnen an das Finanzamt gezahlt.

Außerdem zahlen Sie Substanzsteuern wie Grundsteuer oder Vermögenssteuer auf Häuser und Grundstücke Ihres Unternehmens.

Steuerberater Gelsenkirchen: Unsere Leistungen für Unternehmen

Die verschiedenen Steuerverpflichtungen eines Unternehmens zu navigieren kann sehr aufwendig sein. Vor allem für Unternehmer, die in einer ganz anderen Branche arbeiten, die voll und ganz Ihre Aufmerksamkeit benötigt. Deshalb unterstützen wir als Steuerberater in Gelsenkirchen Ihr Unternehmen bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.

  • Steuerberatung

Es gibt kaum ein Unternehmen, dessen Steuerbelastung nicht optimiert werden kann. Wir unterstützen Sie dabei, rechtmäßig Ihr Steuereinsparpotenzial auszunutzen und erstellen Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärung. Außerdem vertreten wir Sie als Steuerberater Gelsenkirchen vor Finanzbehörden und -gerichten. 

  • Jahresabschluss

Wir erstellen einen korrekten Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht. Auch die Gewinnfeststellung, Kreditbilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen können wir für Sie übernehmen.

  • Finanzbuchhaltung & Lohnbuchhaltung

Alle unternehmerischen Entscheidungen sowie eine korrekte Steuererklärung und Einsparmöglichkeiten basieren auf einer klaren, strukturierten Buchführung. Gerne richten wir als Steuerberater und Buchhalter in Gelsenkirchen ein System für Sie ein, mit dem Sie einen klaren Überblick über Ihre Finanzen behalten oder übernehmen die Finanzbuchhaltung vollständig für Sie. 

Auch Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnabrechnungen, monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen erstellen wir für Sie.

Wir sorgen dafür, dass Sie ein klares Verständnis und die volle Kontrolle über Ihre Finanzen haben.Verlassen Sie sich darauf, dass alle Unterlagen pünktlich fertig sind und wir Sie entsprechend Ihrer einzigartigen Situation individuell und aktuell beraten.

Lohnt sich eine Steuererklärung für Privatpersonen?

Als Privatperson sind Sie nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dennoch kann es sich in vielen Fällen lohnen, es trotzdem zu tun. Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamts von 2016 liegt die Steuererstattung nach freiwilligen Steuererklärungen im Durchschnitt bei 1.051€. Wir helfen Ihnen, die Formulare zu verstehen und Ihre Steuerlast zu optimieren. In diesen Fällen lohnt es sich fast immer, als Privatperson eine Steuererklärung abzugeben:

  • Hohe Werbungskosten

Das Finanzamt erkennt zwar einen Pauschalbetrag für Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Arbeitskleidung oder sogar die Fahrt zur Arbeit an, jedoch sind die tatsächlichen Kosten in vielen Fällen höher als der Pauschalbetrag. In diesem Fall führt eine Steuererklärung auf jeden Fall zu einer Steuererstattung, wenn nicht anderswo zu wenig gezahlt wurde.

  • Sonderausgaben

So Sonderausgaben gehören unter anderem Spenden, Ausbildungskosten oder Vorsorgeaufwendungen. Auch hierfür erkennt das Finanzamt einen jährlichen Pauschbetrag von 36€ für Singles und 72€ für Ehepaare an, der ohne Belege beansprucht werden kann. Haben Sie aber mehr gespendet oder mehr Geld ausgegeben, können Sie mit Belegen und einer Steuererklärung Ihre Steuerlast senken.

  • Außergewöhnliche Belastungen

Krankheiten, Unfälle und damit verbundene hohe Arztkosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. 

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wussten Sie, dass Sie die Kosten für Handwerker, Putzhilfen, Gärtner und weitere Dienstleister, die Sie für Ihren Haushalt in Anspruch genommen haben, teilweise von der Steuer absetzen können? Wenn Sie also einen wöchentliche Putzhilfe haben oder dieses Jahr renoviert haben, wird sich eine Steuererklärung mit großer Wahrscheinlichkeit lohnen.

  • Variierender Arbeitslohn

Wenn Ihr Arbeitslohn von Monat zu Monat variiert, kann es sein, dass das Finanzamt von einem höheren Jahreslohn ausgeht, als Sie tatsächlich verdienen. In diesem Fall werden Ihnen zu viele Steuern abgezogen. Angst, dass Sie stattdessen mehr verdient haben und nachzahlen müssen? In vielen Fällen können Sie eine freiwillig eingereichte Steuererklärung durch Widerspruch wieder zurückziehen und müssen nicht zahlen. Als Steuerberater in Gelsenkirchen können wir aber dafür sorgen, dass es nicht so weit kommt. Wir berechnen bereits vorher, ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnt und sogar, mit wie viel Rückerstattung Sie rechnen können.

Wir freuen uns, Ihnen mit Erfahrung und umfangreicher Beratung zur Seite stehen. Steuern müssen nicht kompliziert und schwierig sein. Wir als Steuerberater Gelsenkirchen helfen Ihnen, dieses komplexe Thema zu vereinfachen und von Ihrer Steuererklärung zu profitieren.

Steuerberatung für Unternehmen in Gelsenkirchen

Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, Handwerk, Gastronomie oder Industrie – Wir arbeiten als Steuerberater in Gelsenkirchen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen zusammen. 

Die wenigsten Unternehmer haben die Zeit dafür, zu Steuerexperten zu werden und sich ein umfangreiches Verständnis des Steuerrechts anzueignen. Schließlich nimmt Ihr eigentliches Geschäft Sie voll in Anspruch. Außerdem wird das deutsche Steuersystem nicht umsonst als eines der kompliziertesten der Welt bezeichnet. In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Unternehmenssteuern geben, damit Sie sich sicherer zurechtfinden.

Durch jahrelange Erfahrung als Steuerberatungs-GmbH und dank ständiger Weiterbildungen ist Bölting & Kollegen in der Lage, Ihrem Unternehmen in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite zu stehen.

Steuern für Unternehmen – Steuerberater Gelsenkirchen

Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Arten von Steuern, die ein Unternehmen abführen muss.

  • Ertragsteuer

Die Ertragsteuer wird auf die über eine bestimmte Zeit gewonnenen Gelder und Güter erhoben. Die wichtigsten deutschen Ertragsteuern sind Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Gewerbesteuern an die jeweilige Gemeinde abzuführen. Die Höhe der Gewerbesteuer berechnet sich aus 3,5 % des Jahresgewinns (Gewerbeertrag) des Unternehmens und einem gemeindespezifischen Gewerbesteuerhebesatz. Hierbei gibt es allerdings einen Freibetrag von 24.500 €. Als Steuerberater in Gelsenkirchen beraten wir Sie gern dazu, was alles unter Ihren Gewerbeertrag fällt und wie Sie hier Ihre Steuerlast optimieren können.

Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich im Voraus gezahlt. Anhand der Steuererklärung wird der Betrag der Vorauszahlungen vom Finanzamt festgelegt.

Die Einkommensteuer zahlen Sie als Gesellschafter einer Personengesellschaft auf den Ihnen zustehenden Gewinnanteil. Auch die Einkommensteuer wird vierteljährlich im Voraus gezahlt.

Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft, zahlen Sie anstelle der Einkommensteuer Körperschaftsteuer. Das bedeutet, dass Ihr Gewinn grundsätzlich mit 15 % versteuert wird.

  • Verbrauchsteuer

Hierbei handelt es sich um indirekte Steuern, die zum Beispiel auf Waren wie Tabak und Kaffee, aber auch auf Strom und Energie anfallen. Zu den Verbrauchsteuern zählt auch die Umsatzsteuer. Für gewöhnlich werden Verbrauchsteuern an den Endkonsumenten übertragen.

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Kleinunternehmerregelung können alle Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Anspruch nehmen, deren Umsatz im vorigen Jahr maximal bei 22.000 € lag und im laufenden Jahr 50.000€ nicht überschreiten wird.

Alle anderen Unternehmen sind verpflichtet, eine Umsatzsteuer von 19% auf Ihre Produkte und Dienstleistungen aufzuschlagen und diese ans Finanzamt weiterzuleiten. Lediglich für einige Lebensmittel oder Bücher gilt ein Umsatzsteuersatz von 7%. Wir unterstützen Sie als Steuerberater in Gelsenkirchen bei der Umsatzsteuererklärung, in der Sie eingenommene Umsatzsteuer und ausgegebene Umsatzsteuer verrechnen.

  • Substanzsteuer

Die Substanzsteuer wird auf Vermögen wie Häuser oder Grundstücke, die das Unternehmen besitzt, erhoben. Zu Substanzsteuern gehören Vermögensteuer, Grundsteuer oder Kraftfahrzeugsteuer.

Steuerberater Gelsenkirchen: Unsere Leistungen für Unternehmen

Welche Steuern müssen wann abgeführt werden, was kann ich alles von der Steuer absetzen und wie verwalte ich meine Umsätze am klügsten? Das alles sind Fragen, die einem neben der tatsächlichen Arbeit im Unternehmen echte Kopfschmerzen bereiten können. Mit unserem Netzwerk aus erfahrenen Beratern im gesamten Ruhrgebiet können wir Ihnen helfen, diese Fragen zu beantworten, den Überblick über steuerliche Deadlines zu behalten und Ihr Kapital möglichst klug einzusetzen.

Das sind unsere Leistungen als Steuerberater Gelsenkirchen:

  • Steuererklärung

Mittlerweile gibt es verschiedene Steuerprogramme, mit denen man auch ohne viel Erfahrung eine Steuererklärung erstellen kann. Leider ist das trotzdem mit einem hohen Zeitaufwand verbunden und bietet viel Raum für Fehler und verpasste Gelegenheiten zur Steuerersparnis. Gerade für Unternehmen ist die Steuererklärung oft zu komplex, als dass ein Steuerprogramm den Arbeitsaufwand würde. Wir sorgen dafür, dass Sie sich den Kopf nicht mehr darüber zerbrechen müssen. 

Als Steuerberater in Gelsenkirchen unterstützen wir Sie bei der Anfertigung Ihrer Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und helfen Ihnen, sie vollständig zu optimieren. Viele Unternehmen zahlen zu viele Steuern. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ausgaben rechtmäßig abgeschrieben werden und Sie weitere Steuereinsparpotenziale ausnutzen.

  • Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung

Die Grundlage für eine gute Steuererklärung und eine Senkung der Steuerlast ist klare und strukturierte Buchführung. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, die Finanz- und Lohnbuchhaltung Ihres Unternehmens vollständig auszulagern oder nur unsere Beratung für Ihr interne Buchführung in Anspruch zu nehmen.

Als Steuerberater in Gelsenkirchen richten wir ein klares System für Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung ein und verwalten es auf Wunsch für Sie. Auch Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen wir pünktlich und korrekt als Ihr Buchhalter in Gelsenkirchen. Behalten Sie den Kopf frei und sparen Sie Zeit und Geld.

  • Jahresabschluss 

Selbstverständlich können wir auch Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach Handels- und Steuerrecht erstellen und Zwischen-, Kredit- und Liquidationsbilanzen erstellen. 

  • Unternehmensberatung

Wir helfen Ihnen nicht nur in steuerlichen Fragen, sondern stehen Ihnen auch als Unternehmensberater in Gelsenkirchen bei betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite. Dazu gehören Kosten-Nutzen-Analysen, Finanzierungsmöglichkeiten, Förderungsmaßnahmen oder Unterstützung bei Gründung, Expansion und Übernahme. 

Ihr Steuerberater Gelsenkirchen: Steuern & Buchhaltung ohne Kopfschmerzen

Steuerrecht muss für Sie nicht kompliziert sein. Unser Anspruch ist es, Ihnen die Last von den Schultern zu nehmen und die steuerlichen Angelegenheiten Ihres Unternehmens so einfach, transparent und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Dabei können wir auf 

  • jahrelange Erfahrung bei der Arbeit mit kleinen, mittleren und großen Unternehmen,
  • ein Netzwerk aus Steuerexperten im gesamten Ruhrgebiet,
  • neueste Technik und digitale Tools
  • und ständige Weiterbildung, um immer aktuell informiert zu sein,

zugreifen. Ihr Unternehmen steht bei uns an erster Stelle. Das Steuersystem ist komplex und je nach Branche und individueller Situation kann kein 0815-Schema für Ihre steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen verwendet werden. Als Ihr Steuerberater in Gelsenkirchen gehen wie voll auf Ihre einzigartige Situation ein, um Ihnen die bestmögliche Beratung zu bieten.

Mit unserer intuitiven App können Sie Ihren Steuerberater in Gelsenkirchen jederzeit und von jedem Ort aus ganz einfach erreichen. Wir möchten Ihnen die Kommunikation und den Abruf Ihrer Daten damit so unkompliziert wie möglich machen.

Als Unternehmen können Sie außerdem unser Mandantenportal verwenden. Diese bietet Ihnen eine klare Struktur für die Steuerung Ihres Unternehmens und liefert alle Daten und Zahlen, die Sie benötigen, auf Abruf.

Steuerberatung für Gastronomie in Gelsenkirchen

Das deutsche Steuersystem ist im Vergleich mit vielen anderen Ländern sehr komplex. Aus diesem Grund sind die Steuern für viele gastronomische Unternehmen eine Hürde, die unglaublich viel Zeit, Geld und Nerven kostet. Als Steuerberatung Gelsenkirchen helfen wir Ihnen, diese Hürde aus dem Weg zu schaffen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über alle steuerlichen Vorschriften für Ihren Gastronomiebetrieb. 

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Steuererklärung, Finanzbuchhaltung und mehr an eine Steuerberatung für Gastronomie wie Bölting & Kollegen Steuerberatungs-GmbH in Gelsenkirchen auszulagern. Dennoch wollen wir Ihnen hier ein Grundverständnis der Materie vermitteln.

Steuerberater Gelsenkirchen: Welche Steuern muss ein Gastronomiebetrieb zahlen?

In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Steuern Sie wann zahlen müssen und wie sich die Beträge errechnen.

  • Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird für jeden Betrieb von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erhoben. Sie errechnet sich auf Grundlage des ermittelten Jahresgewinns (Gewerbeertrag). 

Dazu wird zunächst der deutschlandweit geltende Gewerbesteuersatz von 3,5% auf den Jahresgewinn angewendet. Jede Gemeinde verrechnet die 3,5% des Jahresgewinns anschließend mit ihrem jeweiligen Gewerbesteuerhebesatz. Diesen kannst du auf der Website deiner Gemeinde in Erfahrung bringen. In Gelsenkirchen beträgt er aktuell 480%.

Sowohl Einzelunternehmer als auch Personengesellschaften können pro Jahr einen Freibetrag von 24.500€ abziehen. Hinzu kommt, dass nicht unbedingt alle Ertragsarten oder Ausgaben zum Gewerbeertrag gezählt werden. Als Steuerberater in Gelsenkirchen klären wir Sie gern zu Ihrer individuellen Situation auf.

Die Gewerbesteuer wird quartalsweise im Voraus (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) abgeführt. Nach jeder Steuererklärung errechnet das Finanzamt einen Gewerbesteuermessbetrag und du wirst von deiner Gemeinde über die Höhe der Quartalszahlungen informiert.

  • Einkommensteuer

Sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen müssen Einkommensteuer zahlen. Diese wird nicht auf den Unternehmensgewinn abgezogen, sondern auf den Ihnen zustehenden Gewinnanteil als Gesellschafter. Das wird in Ihrer privaten Steuererklärung angegeben. Allerdings gibt es auch hier Freibeträge und die Möglichkeit, Ausgaben zu verrechnen. Wir beraten Sie als Steuerberater in Gelsenkirchen für Gastronomie gerne genauer dazu.

  • Körperschaftsteuer

Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um eine Kapitalgesellschaft, wird anstelle von Einkommensteuer Körperschaftsteuer auf den steuerlichen Gewinn erhoben. Die Körperschaftsteuer beträgt aktuell 15% ohne Freibeträge.

Sowohl Einkommensteuer als als Körperschaftsteuer werden in der Regel quartalsweise im Voraus gezahlt. Sie wird dann immer am 10. März, am 10. Juni, am 10. September und a, 10. Dezember fällig.

  • Lohnsteuer

Alle Arbeitgeber führen Lohnsteuer für ihre Mitarbeiter an das Finanzamt ab. Hinzu kommt in einigen Fällen die Kirchensteuer. Die Lohnsteuerzahlung erfolgt monatlich mit der Gehaltsauszahlung.

  • Umsatzsteuer

Als Betreiber eines Gastronomiebetriebs sind Sie verpflichtet, Umsatzsteuer auf Ihre Speisen, Getränke und Dienstleistungen zu erheben. Tatsächlich verhält sich mit der Umsatzsteuer in der Gastronomie etwas schwieriger als in anderen Branchen. Denn hier gelten verschiedene Umsatzsteuersätze.

Wenn Ihre Gäste Speisen und Getränke in deinem Café oder Restaurant mit vorhandenen Sitzplätzen zu sich nehmen, gilt ein Umsatzsteuersatz von 19%.

Bestellen Ihre Gäste ihr Essen zum Mitnehmen, wie bei einer Bäckerei oder einem Stehimbiss, gilt ein Umsatzsteuersatz von 7%. Hierbei werden Getränke (außer Leitungswasser und Milch) und Luxusspeisen wie Kaviar allerdings trotzdem mit 19% besteuert. Wie sieht es dann bei Milchkaffee, Latte Macchiato und Co. aus? 19%, da es sich um ein Getränk handelt, oder 7%, weil Milch enthalten ist? Tatsächlich gilt ab einem Milchanteil von 75% der Umsatzsteuersatz von 7%. Ist weniger Milch enthalten, rechnet man mit 19%.

Die Umsatzsteuer wird monatlich abgeführt. Immer bis zum 10. des Folgemonats müssen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Als Steuerberater in Gelsenkirchen übernehmen wir die Umsatzsteuervoranmeldung für viele verschiedene Unternehmen in der Gastronomie und in anderen Branchen. Wir unterstützen auch Sie gern dabei, die Umsatzsteueranwendung richtig durchzuführen.

Steuerberater Gelsenkirchen: Was kann man in der Gastronomie steuerlich absetzen?

Ladenmiete, Personalkosten, Werbemaßnahmen: Grundsätzlich können (und sollten) Sie als Gastronom alle Ausgaben steuerlich geltend machen. Oft kann es sich lohnen, Geld frühzeitig in Werbemaßnahmen oder neue Geräte zu investieren, statt es am Ende des Jahres an den Staat abzugeben. Unsere Aufgabe als Steuerberater Gelsenkirchen ist es unter anderem, auszurechnen, wann sich eine Investition lohnt um Steuern zu sparen. Welche weiteren Ausgaben können in der Gastronomie steuerlich abgesetzt werden?

  • Investitionsabzugsbetrag

Alle Gastronomiebetriebe, die maximal 100.000 € Gewinn erwirtschaften, können den sogenannten Investitionsabzugsbetrag nutzen. Dieser kann die Steuerlast deutlich mindern.

  • Absetzung für Abnutzung (AfA)

Gegenstände, die länger als ein Jahr im Betrieb benutzt wurden, können für die AfA steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Küchenmöbel und -Geräte.

  • Sachentnahmen

Das Finanzamt geht in der Gastronomie davon aus, dass Sie in Ihrem eigenen Betrieb Essen und Trinken. Die Entnahmen zum Eigenbedarf müssen versteuert werden. Hierzu zieht das Finanzamt einen Pauschalbetrag heran. Für ein Café wird zum Beispiel jährlich 906 € angesetzt, also etwa 76 € pro Monat. Wenn Sie sich sicher Sind, dass Ihre Entnahmen unter dem angesetzten Pauschbetrag liegen, können Sie das durch genaue Dokumentation aller Entnahmen für den Eigenbedarf nachweisen. So verringert sich die Steuerlast.

Genaue Dokumentation ist der Schlüssel: Steuern sparen in der Gastronomie

Damit wir als Steuerberater Gelsenkirchen Ihnen helfen können, Ihre betrieblichen Ausgaben von der Steuer abzusetzen, ist eines besonders wichtig: Lückenlose Dokumentation. Kleine Beträge und Ausgaben lassen sich manchmal ohne Nachweis absetzen. Das ist jedoch nicht garantiert. Eine genaue Dokumentation samt Belegen ist unumgänglich.

Neben ordentlicher Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung ist in der Gastronomie vor allem ein Schwundbuch wichtig. Eine verschüttete Tasse Kaffee, matschiges Obst, verdorbene Lebensmittel – Es kommt immer wieder vor, dass einige Lebensmittel weggeworfen werden müssen. Damit dieser Wareneinsatz nicht später bei der Betriebsprüfung und der Gewinnermittlung fehlt, sollten Sie in einem Schwundbuch genau dokumentieren, welche Lebensmittel in welcher Menge und aus welchem Grund entsorgt wurde.

Wir sind Ihr Steuerberater in Gelsenkirchen für die Gastronomie

Gastronomiebetriebe haben das gleiche Problem wie andere Unternehmen: Sie sind Experten in Ihrer Branche, aber Anfänger im Gebiet Steuern und Finanzen. Wir wollen Ihnen ermöglichen, sich auf Ihre Arbeit zu konzentrieren, während wir die unangenehmen steuerlichen Aufgaben übernehmen. Als Steuerberater in Gelsenkirchen übernimmt Bölting & Kollegen nicht nur die Steuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung für Ihren Betrieb. Wir haben auch die Möglichkeit, die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung für Sie zu übernehmen. Auch beim Jahresabschluss unterstützen wir Sie. 

Profitieren Sie von unserer umfangreichen Beratung, nutzen Sie unser übersichtliches Mandantenportal zur Steuerung Ihres Unternehmens und freuen Sie sich, Ihrer Leidenschaft nachgehen zu können, während Sie steuerrechtlich auf der sicheren Seite sind. Lesen Sie mehr über unsere Leistungen als Steuerberater Gelsenkirchen.

Steuerberater in Gelsenkirchen für Unternehmen und Privatpersonen

Einen kompetenten Steuerberater in der Nähe zu finden, ist nicht immer einfach… In Ihrem Fall aber schon! Wir können Ihnen dank unserem Netzwerk aus erfahrenen Beratern im ganzen Ruhrgebiet bestmöglichen Leistungen im Bereich Steuerberatung zur Verfügung stellen.

Dabei ist es egal, ob Sie eine Privatperson ein Unternehmen sind: Wir stehen Ihnen bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite. Übrigens haben wir nicht nur einen Standort in Gelsenkirchen – Wir sind auch Ihr Steuerberater in Duisburg, Dortmund, Bochum und Unna.

Unsere Leistungen für Unternehmen

Die wenigsten Unternehmer haben Zeit, sich um die Steuererklärung und alle anderen Unterlagen und Formulare zu kümmern, die im Jahr anfallen. Schließlich nimmt das Geschäft selbst Sie meist ganz in Anspruch. Wir als Steuerberater in Gelsenkirchen unterstützen Sie bei Steuererklärung, Wirtschaftsprüfung und Co., damit Sie Zeit für das Wesentliche haben.

  • Beratung zur Steuererklärung
    Als Unternehmer kann die Steuererklärung eine lästige Pflicht sein, die Sie von Ihren eigenen Aufgaben abhält. Doch eine korrekte Steuererklärung ist wichtig – Vor allem, wenn es große Steuereinsparpotenziale gibt, von denen Sie vielleicht gar nichts wissen.
    Hierbei geht es darum, rechtmäßig verschiedene Ausgaben abzuschreiben und anderweitig Steuern einzusparen. Viele Unternehmen zahlen mehr Steuern, als sie müssten – mit unserer Beratung können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Steuererklärung vollständig optimiert ist. Sie zahlen nur, was Sie unbedingt müssen.
  • Beratung zu Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung in Gelsenkirchen
    Die Steuererklärung wird einfacher, wenn man als Grundlage eine klare und strukturierte Buchführung hat. Leider ist auch das arbeitsaufwendig und eine unbeliebte Arbeit.
    Deshalb übernehmen wir sowohl die Buchführung als auch die Steuererklärung gern für Sie! Wir richten ein klares System für die Finanzbuchhaltung ein und übernehmen auch die Pflege dessen, wenn Sie die Finanzbuchhaltung vollständig auslagern wollen. Um Ihre eigene Zeit und die Zeit Ihrer Büromitarbeiter zu sparen, übernehmen wir auch die Lohnbuchhaltung für Sie. Sie sparen Zeit und Kosten und wissen, dass Sie sich auf Pünktlichkeit, Genauigkeit und Richtigkeit unserer Lohnbuchhaltung immer verlassen können. So haben Sie immer eine vollständige und korrekte Übersicht über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens – und Zeit und einen klaren Kopf für Ihre eigene Arbeit. Neben der Buchführung an sich erstellen wir zudem Jahresabschlüsse für bilanzierende Kunden oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für nicht-bilanzierende Kunden und  Lohn- und Gehaltsabrechnungen, inklusiv aller schriftlichen Erläuterungsberichte. Wenn Sie Steuererklärung und Buchführung nicht vollständig auslagern wollen, sondern sich lieber selbst damit beschäftigen, können Sie sich dennoch auf unsere Beratung verlassen.

    Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch beim Jahresabschluss und der Wirtschaftsprüfung in Gelsenkirchen – Ganz an Ihr Unternehmen angepasst und mit Expertise auf dem Gebiet bewahren wir Sie vor rechtlichen Komplikationen und ermöglichen Ihnen, Ihre Zeit für wichtigere Dinge zu nutzen.

  • Unternehmensberatung
    Auch in betriebswirtschaftlichen Fragen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Von Gründung über Expansion bis hin zu Erbschaftsfragen beraten wir Sie in allen Phasen Ihrer Unternehmensentwicklung. Dazu gehören Finanz- und Kosten-Nutzen-Analysen oder Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten oder Förderungsmaßnahmen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung als Unternehmensberater in Gelsenkirchen.

 

Unsere Leistungen für Privatpersonen in Gelsenkirchen

  • Beratung zur Steuererklärung
    Auch für Privatpersonen ist eine Steuererklärung oft sinnvoll,auch wenn es sich nicht um eine Pflicht handelt. Ungenutztes Steuereinsparpotenzial gibt es bei Privatpersonen besonders oft.. Je mehr Einkommensströme Sie besitzen, desto aufwendiger wird die Steuererklärung leider – aber keine Sorge: Wir stehen Ihnen auch als Privatperson gern mit Rat und Tat zur.
  • Finanzberatung und Vermögensaufbau
    Egal ob Finanzierungsmöglichkeiten, geplante private Investitionen wie Aktien, Immobilien, Autos, etc. oder andere Fragen zum privaten Vermögensaufbau – Wir unterstützen Sie mit unserem Wissen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Selbstverständlich sind wir auch als Finanzberater für Unternehmen tätig.
  • Familienrechtliche Fragen
    Zu familienrechtlichen Angelegenheiten, bei denen wir Sie unterstützen können, gehören Scheidungsfälle, Unterhaltszahlungen, Erbschaft und andere. Sprechen Sie uns einfach an – Wir geben unser Wissen weiter und unterstützen Sie aktiv in allen familienrechtlichen Fragen.

 

Steuerberatung Gelsenkirchen: Unser Versprechen

Wir sind Ihr kompetenter Steuerberater in Gelsenkirchen und freuen uns, Sie bei Ihren individuellen Fragen zu unterstützen. Unser Versprechen an Sie ist umfassende, informierte Beratung, individueller Service, sowie Klarheit und Einfachheit auch in komplizierten Themen.

  • Immer aktuell informiert
    Der Mensch hört nie auf zu lernen – Das gilt auch für den Bereich Steuern, Finanzen und Betriebswirtschaft. Deshalb ruhen wir uns nicht auf unserer Erfahrung und unserem Wissen aus, sondern bilden uns ständig weiter. Sie können sicher sein, von uns immer eine umfassend informierte und aktuelle Beratung zu erhalten.
  • Individueller Service für Sie
    Für uns als Steuerberater in Gelsenkirchen stehen Sie als Mandat an erster Stelle. Deshalb funktioniert es nicht, einfach unser Programm durchzuziehen – Stattdessen machen wir uns ein klares Bild Ihrer individuellen Situation und reagieren flexibel darauf. Unserer Beratung ist persönlich auf Sie oder Ihr Unternehmen zugeschnitten, um Ihnen optimal helfen zu können.
  • Einfach und unkompliziert
    Steuer- und Wirtschaftsrecht muss für Sie nicht kompliziert sein. Unser Ziel ist es, das Thema für Sie so einfach wie möglich zu gestalten. Mithilfe unserer intuitiven App können Sie schnell und unkompliziert per Knopfdruck mit Ihrem Steuerberater in Gelsenkirchen kommunizieren. So können Sie uns immer und von überall aus erreichen.

Zusätzlich liefert Ihnen unser Mandantenportal (für Gewerbliche) die Struktur für eine klare Steuerung Ihres ganzen Unternehmens.

 

Steuerberater Dortmund

Steuerberater Dortmund

Ihre Suche nach einem kompetenten und zuverlässigen Steuerberater in Dortmund, der sich individuell auf Ihre persönlichen und betrieblichen Bedürfnisse einstellt, war bisher einfach nicht erfolgreich? Dann sind Sie jetzt am richtigen Ort. Mit Expertise, Leidenschaft und einem Netzwerk aus kompetenten Steuerberatern im ganzen Ruhrgebiet können wir Sie optimal beraten, egal ob als Unternehmen oder Privatperson. Dabei stehen Sie als Mandant im Mittelpunkt.

 

Steuerberater Dortmund: Für Unternehmen

Wir sind der zuverlässige Partner in allen Steuerfragen für Ihr Unternehmen. Egal ob großes Industrieunternehmen, Handwerksbetrieb, Einzelhandel oder Kleingewerbe: Wir beraten Sie flexibel und passend zu Ihrer individuellen betrieblichen Situation.

  • Steuererklärung

Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Körperschaftssteuererklärung: Wir erstellen die Dokumente termingetreu, vollständig und genau. So können Sie sich mit Ihren spezifischen Aufgaben in Ihrem Unternehmen beschäftigen: Wir kümmern uns zuverlässig um Ihre Steuererklärung.

  • Vertretung

Als Steuerberater in Dortmund vertreten wir Sie selbstverständlich vor Finanzbehörden und Finanzgerichten. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und unterstützen Sie bei Betriebsprüfungen. Mit uns als Partner in allen Steuerfragen können Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise profitieren. Überzeugen Sie sich selbst!

  • Steuereinsparung

Wir meinen nicht Steuerhinterziehung: Wir meinen legale Steuereinsparpotenziale, die Ihr Unternehmen noch nicht voll nutzt. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Steuereinsparung, damit Sie nicht mehr zahlen, als Sie rechtmäßig müssen.

 

Steuerberater in Dortmund: Für Privatpersonen

Nicht nur Unternehmen im Raum Dortmund können von unserer Steuerberatung profitieren. Auch für Privatpersonen kann sich die jährliche Steuererklärung lohnen, besonders bei verschiedenen Einkommensströmen.

Als Steuerberater in Dortmund unterstützen und beraten wir Sie zudem zu Privatinvestitionen, Finanzierungsmöglichkeiten und familienrechtlichen Angelegenheiten wie Unterhalt oder Erbschaft.

Mit unserem Netzwerk aus Steuerberatern und Rechtsanwälten im ganzen Ruhrgebiet können Sie sicher sein, dass wir Ihnen optimal helfen können. Um immer zeitgemäß informiert zu sein, bilden wir uns außerdem ständig weiter, damit Sie von unserer Expertise profitieren können und die bestmögliche Beratung erhalten.

Mit uns als Steuerberater in Dortmund haben Sie einen zuverlässigen Partner, der Ihnen bei allen steuerlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite steht.