Steuerberater Gelsenkirchen

Degressive AfA 30 %: Rechenbeispiele für Investitionen bis Ende 2027

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die von Juli 2025 bis Ende 2027 angeschafft werden, gilt eine degressive AfA von bis zu 30 Prozent. Rechenbeispiele, Sonderregel für E-Fahrzeuge und Planungshinweise.

Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm hat der Gesetzgeber im Sommer 2025 die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, sind bis zu 30 Prozent Abschreibung pro Jahr möglich. Für neue Elektrofahrzeuge gibt es eine eigene Staffel mit 75 Prozent im Anschaffungsjahr. Für Unternehmen, die Investitionen planen, ist das ein Liquiditätsvorteil: Ein größerer Teil der Anschaffungskosten mindert den Gewinn schon in den ersten Jahren. In diesem Beitrag zeigen wir mit Rechenbeispielen, wie die degressive AfA funktioniert, für wen sie sich lohnt und was bis Ende 2027 zu beachten ist.

Die Regelung im Überblick

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Kernstück ist der sogenannte Investitionsbooster in § 7 Absatz 2 EStG:

  • Begünstigt sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, zum Beispiel Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Büroausstattung oder IT-Technik.
  • Die Anschaffung oder Herstellung muss nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 erfolgen.
  • Der degressive AfA-Satz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen.

Die degressive Abschreibung ist ein Wahlrecht. Unternehmen können stattdessen weiterhin linear abschreiben. Nicht begünstigt sind unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude und immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software-Lizenzen, soweit diese nicht als bewegliche Wirtschaftsgüter gelten.

Wie die degressive AfA funktioniert

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Bei der degressiven Abschreibung wird jedes Jahr ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben. Dadurch sind die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren hoch und sinken danach.

Weil der Prozentsatz immer auf den Restbuchwert angewendet wird, würde der Buchwert rechnerisch nie ganz null erreichen. Deshalb erlaubt das Gesetz, zu einem späteren Zeitpunkt zur linearen Abschreibung zu wechseln. Der Wechsel lohnt sich, sobald der lineare Betrag auf den Restwert und die Restnutzungsdauer höher ist als der degressive Betrag. Ein Wechsel zurück von linear zu degressiv ist nicht möglich.

Die Nutzungsdauer entscheidet über den Satz

Der degressive Satz ist doppelt begrenzt: auf das Dreifache des linearen Satzes und auf höchstens 30 Prozent. Welcher Satz gilt, hängt von der Nutzungsdauer ab. Diese ergibt sich regelmäßig aus den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.

  • Nutzungsdauer 5 Jahre: linearer Satz 20 Prozent, dreifach wären 60 Prozent, begrenzt auf 30 Prozent.
  • Nutzungsdauer 10 Jahre: linearer Satz 10 Prozent, dreifach 30 Prozent. Hier wird die Obergrenze genau erreicht.
  • Nutzungsdauer 20 Jahre: linearer Satz 5 Prozent, dreifach 15 Prozent. Die 30 Prozent werden nicht erreicht.

Der volle Vorteil entsteht also bei Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von bis zu zehn Jahren. Bei sehr langlebigen Anlagen ist der Unterschied zur linearen Abschreibung geringer.

Rechenbeispiel: Maschine für 100.000 Euro

Ein Handwerksbetrieb kauft im Januar 2026 eine Maschine für 100.000 Euro netto. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt laut AfA-Tabelle zehn Jahre. Der Vergleich der ersten drei Jahre:

  • Linear: jedes Jahr 10.000 Euro. Nach drei Jahren sind 30.000 Euro abgeschrieben, der Restbuchwert beträgt 70.000 Euro.
  • Degressiv mit 30 Prozent: Jahr 1: 30.000 Euro (Restwert 70.000 Euro). Jahr 2: 21.000 Euro (Restwert 49.000 Euro). Jahr 3: 14.700 Euro (Restwert 34.300 Euro). Nach drei Jahren sind 65.700 Euro abgeschrieben.

In den ersten drei Jahren mindert die degressive Abschreibung den Gewinn um 35.700 Euro mehr als die lineare. Die gesamte Abschreibung über die Nutzungsdauer bleibt gleich, nämlich 100.000 Euro. Der Vorteil liegt in der zeitlichen Verschiebung: Steuern werden später gezahlt, die Liquidität steht früher zur Verfügung. Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis in den ersten Jahren ist, hängt vom persönlichen Steuersatz beziehungsweise bei Kapitalgesellschaften von Körperschaft- und Gewerbesteuer ab.

Anschaffung im Laufe des Jahres

Im Jahr der Anschaffung wird die Abschreibung zeitanteilig nach Monaten berechnet. Wird die Maschine aus dem Beispiel erst im Juli 2026 angeschafft, beträgt die degressive AfA im ersten Jahr 6/12 von 30.000 Euro, also 15.000 Euro. Wer eine Investition ohnehin plant, kann durch eine frühere Anschaffung im Jahr den Abschreibungsbetrag im ersten Jahr erhöhen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Lieferung beziehungsweise der Verfügungsmacht, nicht der Zeitpunkt der Bestellung oder Zahlung.

Wann der Wechsel zur linearen AfA sinnvoll ist

Bleiben wir beim Beispiel der Maschine für 100.000 Euro mit zehn Jahren Nutzungsdauer. Bei durchgehend 30 Prozent degressiver Abschreibung entwickelt sich der Restbuchwert so: Nach dem vierten Jahr beträgt er 24.010 Euro, nach dem fünften 16.807 Euro, nach dem sechsten 11.764,90 Euro und nach dem siebten 8.235,43 Euro.

Zu Beginn des achten Jahres beträgt die Restnutzungsdauer noch drei Jahre. Linear verteilt ergäbe das 2.745,14 Euro pro Jahr. Die degressive Abschreibung würde nur noch 2.470,63 Euro betragen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Wechsel zur linearen Abschreibung günstiger. Der Restbuchwert wird dann in den Jahren acht bis zehn gleichmäßig abgeschrieben und erreicht am Ende der Nutzungsdauer null.

Die Faustregel lautet: Der Wechsel lohnt sich, sobald der Kehrwert der Restnutzungsdauer größer ist als der degressive Satz. Bei 30 Prozent ist das der Fall, wenn die Restnutzungsdauer drei Jahre oder weniger beträgt. Gute Buchhaltungsprogramme berechnen den optimalen Wechselzeitpunkt automatisch. Er sollte trotzdem im Anlagenverzeichnis nachvollziehbar dokumentiert werden.

Verkauf vor Ende der Nutzungsdauer

Wird ein degressiv abgeschriebenes Wirtschaftsgut vorzeitig verkauft, ist der Restbuchwert niedriger als bei linearer Abschreibung. Der Veräußerungsgewinn fällt entsprechend höher aus und wird im Jahr des Verkaufs versteuert. Die degressive Abschreibung führt also nicht zu einer endgültigen Steuerersparnis, wenn das Wirtschaftsgut früh wieder verkauft wird. Sie verschiebt die Steuer in diesem Fall nur. Bei Fahrzeugen und IT-Ausstattung, die häufig nach wenigen Jahren ersetzt werden, sollte dieser Effekt in die Rechnung einbezogen werden.

Sonderregel für Elektrofahrzeuge

Für neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zum Betriebsvermögen gehören, gibt es eine eigene Abschreibung nach § 7 Absatz 2a EStG. Sie gilt für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028. Die Staffel ist fest vorgegeben:

  • Jahr der Anschaffung: 75 Prozent
  • zweites Jahr: 10 Prozent
  • drittes und viertes Jahr: jeweils 5 Prozent
  • fünftes Jahr: 3 Prozent
  • sechstes Jahr: 2 Prozent

Die Regel gilt für alle Fahrzeugklassen, vom Pkw bis zum Nutzfahrzeug. Zusätzlich wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Besteuerung der Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Wer ein betriebliches Elektrofahrzeug plant, sollte beide Effekte zusammen betrachten.

Degressive AfA, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Die degressive Abschreibung lässt sich mit anderen Instrumenten kombinieren. Kleine und mittlere Betriebe können unter den Voraussetzungen des § 7g EStG bereits vor der Anschaffung einen Investitionsabzugsbetrag bilden und im Jahr der Anschaffung zusätzlich eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Die reguläre Abschreibung, ob linear oder degressiv, läuft daneben weiter. In Kombination kann ein großer Teil der Anschaffungskosten sehr früh gewinnmindernd wirken. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von der Gewinnentwicklung ab. Wer in den kommenden Jahren höhere Gewinne erwartet, zieht Abschreibungen unter Umständen besser nicht zu stark nach vorn.

Wann sich die degressive AfA nicht lohnt

Die höhere Abschreibung am Anfang ist nicht in jedem Fall von Vorteil. Wer in den ersten Jahren nach der Investition Verluste oder niedrige Gewinne erwartet, etwa in der Gründungsphase, verschenkt unter Umständen Abschreibungsvolumen in Jahren mit niedrigem Steuersatz. Dasselbe gilt, wenn für die Zukunft deutlich höhere Steuersätze zu erwarten sind. Bei Kapitalgesellschaften ist außerdem die geplante Senkung des Körperschaftsteuersatzes zu bedenken: Ab 2028 soll er schrittweise um jährlich einen Prozentpunkt von 15 auf 10 Prozent sinken. Abschreibungen, die in Jahren mit höherem Steuersatz anfallen, sparen mehr Steuern als solche in späteren Jahren. Das spricht für eine frühe Abschreibung, weil der Steuersatz in den Jahren bis 2027 noch höher ist.

Für bilanzierende Unternehmen stellt sich zudem die Frage, wie die Abschreibung in der Handelsbilanz behandelt wird. Das steuerliche Wahlrecht kann unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden, ist aber in einem gesonderten Verzeichnis zu dokumentieren.

Planung bis Ende 2027

Die degressive AfA gilt nur für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2027. Wer größere Investitionen in den nächsten Jahren plant, sollte prüfen, ob sich ein Vorziehen lohnt. Dabei zählt nicht nur der steuerliche Effekt, sondern auch die Frage, ob die Investition betrieblich zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist. Eine Investition allein aus Steuergründen ist selten eine gute Entscheidung.

  • Investitionsplanung der nächsten Jahre erfassen und nach Anschaffungszeitpunkt ordnen.
  • Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle ermitteln und den degressiven Satz berechnen.
  • Gewinnerwartung und Steuersatz der nächsten Jahre einschätzen.
  • Kombination mit Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung prüfen.
  • Bei Elektrofahrzeugen die 75-Prozent-Regel und die Dienstwagenbesteuerung einbeziehen.
  • Anschaffungszeitpunkt bewusst wählen: frühe Lieferung im Jahr erhöht die Abschreibung im ersten Jahr.

Kurz beantwortet

Gilt die degressive AfA auch für Gebäude?

Nein. Der Investitionsbooster nach § 7 Absatz 2 EStG betrifft nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten eigene Abschreibungsregeln.

Muss ich mich sofort entscheiden?

Das Wahlrecht wird für jedes Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung ausgeübt, in der Regel mit der Gewinnermittlung für dieses Jahr. Eine spätere Umstellung von linear auf degressiv ist nicht möglich.

Beratung zur Investitionsplanung

Ob sich die degressive Abschreibung für Ihre Investition lohnt, lässt sich mit einer Vergleichsrechnung schnell klären. Wir erstellen diese Rechnung im Rahmen unserer Steuerberatung und berücksichtigen die Abschreibung korrekt im Jahresabschluss. Sprechen Sie uns an, bevor die Investition getätigt wird. Unsere Standorte finden Sie unter Standorte.

Quellen

  • Bundesfinanzministerium: Investitionssofortprogramm Deutschland, Monatsbericht August 2025
  • Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, verkündet am 18. Juli 2025
  • § 7 Absatz 2 und 2a, § 7g Einkommensteuergesetz
  • IHK München: Übersicht zum steuerlichen Investitionsprogramm

Aktualisiert: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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