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Freiwillige Steuererklärung 2022: Letzte Frist 31. Dezember 2026

Wer für 2022 nicht zur Abgabe verpflichtet war, kann die Steuererklärung noch bis 31. Dezember 2026 einreichen. Für wen sich das lohnt, welche Werte für 2022 gelten und wie Sie vorgehen.

Wer nicht verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann das freiwillig tun. Diese sogenannte Antragsveranlagung lohnt sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weil zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet wird. Die Frist dafür ist großzügig: Vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres kann die Erklärung noch eingereicht werden. Für das Jahr 2022 endet diese Frist am 31. Dezember 2026. Danach ist eine Erstattung für 2022 nicht mehr möglich. In diesem Beitrag erklären wir, für wen sich die Erklärung 2022 noch lohnt, welche Werte für 2022 gelten und worauf Sie bei der Abgabe achten sollten. Wer die Steuererklärung 2022 noch abgeben möchte, sollte die Unterlagen deshalb rechtzeitig zusammenstellen.

Steuererklärung 2022: Warum die Frist am 31. Dezember 2026 endet

Die freiwillige Einkommensteuererklärung ist in § 46 Absatz 2 Nummer 8 EStG geregelt. Für sie gilt keine Abgabefrist im engeren Sinn. Maßgeblich ist die Festsetzungsfrist nach § 169 der Abgabenordnung. Sie beträgt vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für das Steuerjahr 2022 beginnt sie also am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2026.

Entscheidend ist, dass die Erklärung bis zum Ablauf dieses Tages beim Finanzamt eingeht. Der Eingang ist maßgeblich, nicht das Absendedatum. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Wer über ELSTER abgibt, sollte nicht bis zum letzten Abend warten, um technische Probleme auszuschließen.

Wichtig: Nur für Antragsveranlagungen

Die Vier-Jahres-Frist ohne Verlängerung gilt für Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe verpflichtet waren. Wer für 2022 eine Pflicht zur Abgabe hatte, etwa wegen der Steuerklassenkombination III/V, weiterer Einkünfte von mehr als 410 Euro, Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro oder mehrerer gleichzeitiger Arbeitsverhältnisse, war an die damaligen gesetzlichen Abgabefristen gebunden. Für Pflichtveranlagte gilt außerdem eine andere Berechnung der Festsetzungsfrist. Wer eine Pflichterklärung für 2022 noch nicht abgegeben hat, sollte das umgehend nachholen und mit Verspätungszuschlägen rechnen.

Für wen sich die Steuererklärung 2022 lohnt

Arbeitgeber berechnen die Lohnsteuer so, als ob das ganze Jahr gleichmäßig gearbeitet wurde und keine besonderen Kosten entstanden sind. In vielen Fällen wird deshalb zu viel Lohnsteuer einbehalten. Eine Erklärung lohnt sich besonders, wenn

  • nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde, etwa wegen Studium, Ausbildungsbeginn, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit,
  • die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, zum Beispiel wegen eines langen Arbeitswegs, Homeoffice, Fortbildungen oder Arbeitsmitteln,
  • Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt wurden,
  • Spenden, Kirchensteuer oder Kinderbetreuungskosten angefallen sind,
  • Krankheitskosten oder andere außergewöhnliche Belastungen hoch waren,
  • Kapitalerträge unterhalb des Sparerpauschbetrags nicht freigestellt waren oder der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

Diese Werte gelten für die Steuererklärung 2022

Für 2022 gelten die damaligen Beträge, nicht die heutigen. Einige wichtige Werte:

  • Grundfreibetrag: 10.347 Euro für Alleinstehende, 20.694 Euro für Verheiratete.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.200 Euro.
  • Entfernungspauschale: 30 Cent je Kilometer für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer der einfachen Entfernung. Die Regel von 38 Cent ab dem ersten Kilometer gilt erst seit 2026 (mehr dazu im Beitrag Lohnsteuer-Freibetrag 2026 und Pendlerpauschale).
  • Homeoffice-Pauschale: 5 Euro je Homeoffice-Tag, höchstens 600 Euro im Jahr, also für bis zu 120 Tage.

Rechenbeispiel Fahrtkosten 2022

Eine Arbeitnehmerin fuhr 2022 an 220 Tagen 40 Kilometer zur Arbeit. Die Entfernungspauschale beträgt für die ersten 20 Kilometer 220 × 20 × 0,30 Euro = 1.320 Euro und für die weiteren 20 Kilometer 220 × 20 × 0,38 Euro = 1.672 Euro. Zusammen sind das 2.992 Euro. Nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.200 Euro bleiben 1.792 Euro zusätzliche Werbungskosten, die die Steuer mindern.

Weitere Abzugsmöglichkeiten in der Steuererklärung 2022

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Für 2022 gelten bei der Steuerermäßigung nach § 35a EStG dieselben Sätze wie heute: 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen, höchstens 1.200 Euro, und 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens 4.000 Euro. Die Ermäßigung wird direkt von der Steuer abgezogen. Voraussetzung sind eine Rechnung und die unbare Zahlung. Auch Mieter können über die Nebenkostenabrechnung anteilige Kosten für Hausmeister, Treppenhausreinigung oder Gartenpflege geltend machen, wenn die Abrechnung die Beträge ausweist.

Kinderbetreuungskosten

Für 2022 konnten zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.000 Euro je Kind, als Sonderausgaben abgezogen werden. Begünstigt sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Zahlung muss unbar erfolgt sein.

Kapitalerträge

Der Sparerpauschbetrag betrug 2022 noch 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Erst seit 2023 gelten 1.000 und 2.000 Euro. Wer 2022 Kapitalerträge hatte, für die kein ausreichender Freistellungsauftrag vorlag, kann die einbehaltene Abgeltungsteuer über die Erklärung teilweise zurückholen. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, kann außerdem die Günstigerprüfung beantragt werden.

Teiljahresbeschäftigung

Wer 2022 nur einige Monate gearbeitet hat, etwa nach dem Studium oder nach einer Elternzeit, hat im Lohnsteuerabzug häufig zu viel gezahlt. Der Arbeitgeber rechnet den Monatslohn so, als würde er das ganze Jahr bezogen. In der Veranlagung wird dagegen nur das tatsächliche Jahreseinkommen besteuert, und der volle Grundfreibetrag von 10.347 Euro steht zur Verfügung. Gerade in diesen Fällen fallen Erstattungen oft deutlich aus.

Energiepreispauschale über die Steuererklärung 2022 nachholen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch Minijobber, erhielten 2022 eine Energiepreispauschale von 300 Euro, in der Regel über den Arbeitgeber. Wer sie auf diesem Weg nicht bekommen hat, erhält sie über die Einkommensteuerveranlagung 2022. Ein gesondertes Antragsfeld gibt es dafür nicht; das Finanzamt setzt die Pauschale bei der Veranlagung fest, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Auch das ist nur möglich, solange die Erklärung 2022 noch abgegeben werden kann. Rentnerinnen und Rentner haben die Pauschale im Dezember 2022 von ihrer Rentenzahlstelle erhalten und müssen sie in der Erklärung nicht angeben. Mehr zur Abrechnung der Pauschale finden Sie in unserem Beitrag Abrechnung der Energiepreispauschale.

Erstattungszinsen: Späte Abgabe wird verzinst

Ein Nebeneffekt, der oft überrascht: Steuererstattungen werden nach § 233a AO verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres. Für 2022 beginnt er also am 1. April 2024. Der Zinssatz beträgt 0,15 Prozent für jeden vollen Monat (§ 238 Absatz 1a AO). Zinsen unter 10 Euro werden nicht festgesetzt. Wer die Erklärung 2022 jetzt abgibt und eine Erstattung erhält, bekommt für die Zeit seit April 2024 grundsätzlich Zinsen dazu. Erstattungszinsen gehören zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen. Umgekehrt gilt dasselbe für Nachzahlungen.

Beispiel: Homeoffice und Büro im Wechsel

Ein Arbeitnehmer arbeitete 2022 an 100 Tagen im Homeoffice und an 120 Tagen im Büro, 25 Kilometer von der Wohnung entfernt. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 100 × 5 Euro = 500 Euro. Für die Bürotage ergeben sich 120 × 20 × 0,30 Euro = 720 Euro und 120 × 5 × 0,38 Euro = 228 Euro, zusammen 948 Euro Entfernungspauschale. Hinzu kommen Arbeitsmittel von 300 Euro. Die Werbungskosten betragen insgesamt 1.748 Euro und liegen damit 548 Euro über dem Pauschbetrag von 1.200 Euro. Dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Zusammen mit Sonderausgaben und Steuerermäßigungen kann sich daraus eine spürbare Erstattung ergeben.

So reichen Sie die Steuererklärung 2022 nach

  1. Unterlagen für 2022 zusammenstellen: Lohnsteuerbescheinigung 2022, Belege zu Fahrten, Arbeitsmitteln, Fortbildungen, Versicherungen, Spenden, Handwerkerrechnungen mit Überweisungsnachweis und gegebenenfalls Krankheitskosten.
  2. Richtiges Formularjahr verwenden: Für 2022 müssen die Vordrucke oder die ELSTER-Formulare für das Jahr 2022 genutzt werden.
  3. Erklärung einreichen: elektronisch über ELSTER oder mit Unterstützung einer Steuerberatung. Der Eingang beim Finanzamt muss bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.
  4. Bescheid prüfen: Nach Erhalt des Bescheids läuft wie immer die Einspruchsfrist von einem Monat. Wie ein Einspruch funktioniert, erklären wir im Beitrag Einspruch gegen den Steuerbescheid.

Auch 2023 bis 2025 im Blick behalten

Wer für 2022 noch eine Erklärung abgibt, sollte gleich prüfen, ob auch für 2023, 2024 und 2025 Erstattungen möglich sind. Die Fristen für freiwillige Erklärungen enden jeweils vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres, für 2023 also am 31. Dezember 2027. Wer für 2025 zur Abgabe verpflichtet ist, muss andere Fristen beachten, die wir im Beitrag Steuererklärung 2025 mit Steuerberater erläutern. Oft lassen sich die Unterlagen für mehrere Jahre in einem Durchgang zusammenstellen. Das spart Zeit und stellt sicher, dass keine Frist übersehen wird.

Kann eine freiwillige Erklärung auch schaden?

In den meisten Fällen führt eine Antragsveranlagung zu einer Erstattung. Es kann aber auch eine Nachzahlung herauskommen, etwa wenn Kapitalerträge oder andere Einkünfte nicht ausreichend versteuert wurden. Deshalb ist es sinnvoll, vor der Abgabe eine überschlägige Berechnung vorzunehmen. Steuerprogramme und Steuerberatungen zeigen das voraussichtliche Ergebnis vor dem Versand an.

Häufige Fragen zur Steuererklärung 2022

Reicht es, wenn ich die Erklärung am 31. Dezember abschicke?

Maßgeblich ist der Eingang beim Finanzamt. Bei einer Abgabe über ELSTER gilt der Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung. Eine Papiererklärung, die erst im Januar ankommt, ist zu spät. Da der 31. Dezember zudem ein Arbeitstag mit eingeschränkten Öffnungszeiten sein kann, empfehlen wir eine deutlich frühere Abgabe.

Ich habe meine Belege von 2022 nicht mehr vollständig. Lohnt sich die Erklärung trotzdem?

Oft ja. Viele Angaben lassen sich rekonstruieren, etwa die Entfernung zur Arbeit oder die Zahl der Arbeitstage. Die Lohnsteuerbescheinigung liegt dem Finanzamt elektronisch vor. Belege müssen grundsätzlich nur auf Anforderung vorgelegt werden, sollten aber vorhanden sein.

Kann ich für 2021 noch eine Erklärung abgeben?

Nein, jedenfalls nicht als freiwillige Erklärung. Die Frist für 2021 ist am 31. Dezember 2025 abgelaufen.

Muss ich die Erklärung selbst unterschreiben?

Bei einer Abgabe über ELSTER ersetzt die elektronische Authentifizierung die Unterschrift. Bei einer Papiererklärung ist sie eigenhändig zu unterschreiben, bei Zusammenveranlagung von beiden Ehegatten. Übernimmt eine Steuerberatung die Erklärung, übermittelt sie diese elektronisch nach Ihrer Freigabe.

Checkliste zur Steuererklärung 2022

  • Prüfen, ob für 2022 eine Pflicht zur Abgabe bestand oder ob es sich um eine freiwillige Erklärung handelt.
  • Unterlagen für 2022 sammeln und die Werte von 2022 verwenden.
  • Erklärung so früh abgeben, dass sie vor dem 31. Dezember 2026 beim Finanzamt eingeht.
  • Gleichzeitig Erstattungsmöglichkeiten für 2023 bis 2025 prüfen.

Wir helfen auch bei älteren Jahren

Wir erstellen Einkommensteuererklärungen auch rückwirkend für mehrere Jahre. Wenn Sie für 2022 noch eine Erstattung sichern möchten, sprechen Sie uns rechtzeitig vor Jahresende an. Mehr dazu unter private Steuererklärungen und auf unserer Kontaktseite.

Quellen

Stand der Prüfung: 9. Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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