GmbH oder Einzelunternehmen – diese Frage stellt sich bei fast jeder Gründung. Ein Einzelunternehmen ist schnell und günstig gegründet, der Inhaber haftet aber persönlich und unbeschränkt. Eine GmbH begrenzt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, kostet mehr und unterliegt der Körperschaftsteuer. Die richtige Wahl hängt von Haftungsrisiko, Gewinn, Investitionsbedarf und Zukunftsplänen ab – eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Warum die Rechtsform eine Weichenstellung ist
Ob GmbH oder Einzelunternehmen: Die Rechtsform bestimmt, wie Sie haften, wie Sie besteuert werden und wie viel Verwaltungsaufwand auf Sie zukommt. Sie ist keine Entscheidung für die Ewigkeit, ein späterer Wechsel ist aber mit Aufwand und Kosten verbunden. Deshalb lohnt es sich, von Anfang an die passende Struktur zu wählen.
Das Einzelunternehmen im Überblick
Vorteile des Einzelunternehmens
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Selbstständigkeit. Es entsteht ohne Mindestkapital, oft genügt die Gewerbeanmeldung. Die Buchführung ist bei kleineren Betrieben über die Einnahmenüberschussrechnung schlank. Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Nachteile des Einzelunternehmens
Der größte Nachteil ist die unbeschränkte Haftung: Im Schadensfall haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Bei steigenden Gewinnen kann zudem die Steuerbelastung über die Einkommensteuer höher ausfallen als bei einer Kapitalgesellschaft.
Die GmbH im Überblick
Vorteile
Die GmbH ist eine juristische Person. Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – ein starkes Argument bei höheren Geschäftsrisiken. Gewinne, die im Unternehmen bleiben, werden mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet, was bei Thesaurierung steuerlich attraktiv sein kann.
Nachteile
Die GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro (vor der Anmeldung zum Handelsregister müssen mindestens 12.500 Euro und auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel eingezahlt sein), einen notariellen Gesellschaftsvertrag und doppelte Buchführung mit Jahresabschluss. Der laufende Aufwand ist deutlich höher.
GmbH oder Einzelunternehmen: steuerlicher Vergleich an einem Beispiel
Ein IT-Dienstleister aus Dortmund erzielt einen Jahresgewinn von rund 120.000 Euro und entnimmt davon nur einen Teil. Als Einzelunternehmer würde der gesamte Gewinn der Einkommensteuer unterliegen. Als GmbH könnte er das Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe ansetzen und einbehaltene Gewinne niedriger besteuern. Bei voller Ausschüttung relativiert sich der Vorteil jedoch durch die Besteuerung der Dividende.
Ein Gegenbeispiel: Eine Kosmetikerin aus Unna mit einem Gewinn von 35.000 Euro fährt mit dem Einzelunternehmen meist günstiger und einfacher – der GmbH-Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen.
GmbH oder Einzelunternehmen: Welche Faktoren wirklich entscheiden
Wichtig sind das Haftungsrisiko Ihrer Tätigkeit, die Höhe und Verwendung der Gewinne, geplante Investitionen oder Beteiligungen sowie die langfristige Perspektive, etwa eine spätere Nachfolge oder der Einstieg von Partnern. Auch Zwischenformen wie die UG (haftungsbeschränkt) oder die GmbH & Co. KG können sinnvoll sein.
Sonderfall Freiberufler
Freiberufler:innen zahlen als Einzelunternehmer keine Gewerbesteuer und sind nicht buchführungspflichtig; eine GmbH ist dagegen kraft Rechtsform stets gewerbesteuer- und bilanzierungspflichtig, auch wenn sie freiberuflich tätig ist. Für sie ist der Wechsel in eine GmbH selten steuerlich, sondern eher haftungs- oder kooperationsgetrieben.
Die rechtlichen Grundlagen der GmbH finden Sie im GmbH-Gesetz (GmbHG).
Fazit: GmbH oder Einzelunternehmen?
Es gibt keine generell „bessere“ Rechtsform – es gibt nur die passende für Ihre Situation. Wer hohe Risiken trägt, viel reinvestiert oder Partner einbinden möchte, profitiert oft von der GmbH. Wer klein und solo startet, fährt mit dem Einzelunternehmen einfacher. Eine individuelle Steuerberatung lohnt sich, bevor Sie sich festlegen – gerne an einem unserer Standorte im Ruhrgebiet.
Häufige Fragen: GmbH oder Einzelunternehmen?
Was kostet eine GmbH-Gründung?
Neben dem Stammkapital fallen Notar-, Handelsregister- und Beratungskosten an, meist im niedrigen vierstelligen Bereich.
Hafte ich als GmbH-Geschäftsführer trotzdem privat?
In bestimmten Fällen, etwa bei Pflichtverletzungen oder nicht abgeführten Steuern, ja.
Kann ich später vom Einzelunternehmen zur GmbH wechseln?
Ja, das ist über eine Einbringung oder Umwandlung möglich, aber gestaltungsbedürftig.
Zahlt ein Einzelunternehmen Gewerbesteuer?
Gewerbetreibende ja, wobei für Einzelunternehmen ein Freibetrag von 24.500 Euro gilt; Freiberufler nein.
Lohnt sich die GmbH ab welchem Gewinn?
Pauschal nicht zu sagen – relevant ist vor allem, ob Gewinne im Unternehmen bleiben.
Quellen
- § 7 GmbHG – Anmeldung der Gesellschaft
- § 2 GewStG – Steuergegenstand
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und Freibetrag
Stand: März 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.





