Steuerberater Gelsenkirchen

Steuerberater in Gelsenkirchen

Bölting & Kollegen Steuerberatungs-GmbH unterstützt seit Jahren gewerbliche und private Kunden in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Mit einem Expertennetzwerk im ganzen Ruhrgebiet, fundierten Erfahrungen und dem Ansporn, immer dazuzulernen und auf dem aktuellsten Stand zu bleiben, können wir kleinen wie großen Unternehmen und Privatpersonen dabei helfen, das komplizierte Steuersystem Deutschlands zu navigieren, ohne Kopfschmerzen zu bekommen.

In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen grundsätzlichen Überblick über das Steuersystem für Unternehmen und für Privatpersonen geben und unsere Leistungen vorstellen. 

Steuern für Unternehmen – Steuerberatung Gelsenkirchen

Jedes deutsche Unternehmen ist verpflichtet, verschiedene Arten von Steuern abzuführen. Um den Überblick zu behalten ist es für die meisten Unternehmen unumgänglich, einen Steuerberater zu engagieren. Ansonsten ist der Arbeits- und Zeitaufwand einfach zu hoch. Steuern sind unser Spezialgebiet – Wir übernehmen die lästige Aufgabe für Ihr Unternehmen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

  • Gewerbesteuer

Jedes Unternehmen, dessen Gewinn den Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € überschreitet, muss Gewerbesteuer an die jeweilige Gemeinde auf diesen Gewinn zahlen. Der Steuersatz unterscheidet sich dabei von Gemeinde zu Gemeinde. 

  • Einkommensteuer

Kleinunternehmer zahlen Einkommensteuer auf Ihre Einnahmen, und auch die Gesellschafter von Personengesellschaften wie OHG, KG und GbR müssen Ihren Gewinnanteil mit dem entsprechenden Einkommensteuersatz versteuern.

  • Körperschaftsteuer

Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft wie eine AG oder eine GmbH müssen die Gesellschafter statt Einkommensteuer Körperschaftsteuer auf Ihren Gewinnanteil zahlen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt immer 15%.

  • Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die Sie als Unternehmer auf Produkte und Dienstleistungen aufschlagen und an das Finanzamt abführen. Der Endkunde trägt also die Umsatzsteuerlast.

Sie selbst zahlen aber ebenfalls Umsatzsteuer, wenn Sie Material, Maschinen und mehr für Ihren Betrieb kaufen. Die eingenommene und ausgegebene Umsatzsteuer kann miteinander verrechnet werden, sodass Sie als Unternehmen bis zum Betrag Ihrer eingenommen Umsatzsteuer umsatzsteuerfrei einkaufen können.

Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. Ein verringerter Steuersatz von 7% gilt zum Beispiel für Essen zum Mitnehmen in Bäckereien oder Imbissbuden.

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn Sie im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz gemacht haben und im aktuellen Geschäftsjahr unter 50.000 € Umsatz bleiben. Dann greift die Kleinunternehmerregelung.

  • Lohnsteuer

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, muss für das Gehalt jedes Mitarbeiters Lohnsteuer abführen. Das Unternehmen zahlt die Lohnsteuer nicht direkt selbst, sondern zieht es vom Gehalt des Mitarbeiters ab und leitet es an das Finanzamt weiter.

  • Sonstige Steuern

Zu sonstigen Steuern zählen Verbrauchsteuern wie Energiesteuer, Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, wenn das für Ihr Unternehmen relevant ist. Diese werden allerdings meist vom Endkunden getragen, sind also in Ihren Preisen inbegriffen und werden von Ihnen an das Finanzamt gezahlt.

Außerdem zahlen Sie Substanzsteuern wie Grundsteuer oder Vermögenssteuer auf Häuser und Grundstücke Ihres Unternehmens.

Steuerberater Gelsenkirchen: Unsere Leistungen für Unternehmen

Die verschiedenen Steuerverpflichtungen eines Unternehmens zu navigieren kann sehr aufwendig sein. Vor allem für Unternehmer, die in einer ganz anderen Branche arbeiten, die voll und ganz Ihre Aufmerksamkeit benötigt. Deshalb unterstützen wir als Steuerberater in Gelsenkirchen Ihr Unternehmen bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.

  • Steuerberatung

Es gibt kaum ein Unternehmen, dessen Steuerbelastung nicht optimiert werden kann. Wir unterstützen Sie dabei, rechtmäßig Ihr Steuereinsparpotenzial auszunutzen und erstellen Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärung. Außerdem vertreten wir Sie als Steuerberater Gelsenkirchen vor Finanzbehörden und -gerichten. 

  • Jahresabschluss

Wir erstellen einen korrekten Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht. Auch die Gewinnfeststellung, Kreditbilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen können wir für Sie übernehmen.

  • Finanzbuchhaltung & Lohnbuchhaltung

Alle unternehmerischen Entscheidungen sowie eine korrekte Steuererklärung und Einsparmöglichkeiten basieren auf einer klaren, strukturierten Buchführung. Gerne richten wir als Steuerberater und Buchhalter in Gelsenkirchen ein System für Sie ein, mit dem Sie einen klaren Überblick über Ihre Finanzen behalten oder übernehmen die Finanzbuchhaltung vollständig für Sie. 

Auch Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnabrechnungen, monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen erstellen wir für Sie.

Wir sorgen dafür, dass Sie ein klares Verständnis und die volle Kontrolle über Ihre Finanzen haben.Verlassen Sie sich darauf, dass alle Unterlagen pünktlich fertig sind und wir Sie entsprechend Ihrer einzigartigen Situation individuell und aktuell beraten.

Lohnt sich eine Steuererklärung für Privatpersonen?

Als Privatperson sind Sie nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dennoch kann es sich in vielen Fällen lohnen, es trotzdem zu tun. Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamts von 2016 liegt die Steuererstattung nach freiwilligen Steuererklärungen im Durchschnitt bei 1.051€. Wir helfen Ihnen, die Formulare zu verstehen und Ihre Steuerlast zu optimieren. In diesen Fällen lohnt es sich fast immer, als Privatperson eine Steuererklärung abzugeben:

  • Hohe Werbungskosten

Das Finanzamt erkennt zwar einen Pauschalbetrag für Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Arbeitskleidung oder sogar die Fahrt zur Arbeit an, jedoch sind die tatsächlichen Kosten in vielen Fällen höher als der Pauschalbetrag. In diesem Fall führt eine Steuererklärung auf jeden Fall zu einer Steuererstattung, wenn nicht anderswo zu wenig gezahlt wurde.

  • Sonderausgaben

So Sonderausgaben gehören unter anderem Spenden, Ausbildungskosten oder Vorsorgeaufwendungen. Auch hierfür erkennt das Finanzamt einen jährlichen Pauschbetrag von 36€ für Singles und 72€ für Ehepaare an, der ohne Belege beansprucht werden kann. Haben Sie aber mehr gespendet oder mehr Geld ausgegeben, können Sie mit Belegen und einer Steuererklärung Ihre Steuerlast senken.

  • Außergewöhnliche Belastungen

Krankheiten, Unfälle und damit verbundene hohe Arztkosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. 

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wussten Sie, dass Sie die Kosten für Handwerker, Putzhilfen, Gärtner und weitere Dienstleister, die Sie für Ihren Haushalt in Anspruch genommen haben, teilweise von der Steuer absetzen können? Wenn Sie also einen wöchentliche Putzhilfe haben oder dieses Jahr renoviert haben, wird sich eine Steuererklärung mit großer Wahrscheinlichkeit lohnen.

  • Variierender Arbeitslohn

Wenn Ihr Arbeitslohn von Monat zu Monat variiert, kann es sein, dass das Finanzamt von einem höheren Jahreslohn ausgeht, als Sie tatsächlich verdienen. In diesem Fall werden Ihnen zu viele Steuern abgezogen. Angst, dass Sie stattdessen mehr verdient haben und nachzahlen müssen? In vielen Fällen können Sie eine freiwillig eingereichte Steuererklärung durch Widerspruch wieder zurückziehen und müssen nicht zahlen. Als Steuerberater in Gelsenkirchen können wir aber dafür sorgen, dass es nicht so weit kommt. Wir berechnen bereits vorher, ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnt und sogar, mit wie viel Rückerstattung Sie rechnen können.

Wir freuen uns, Ihnen mit Erfahrung und umfangreicher Beratung zur Seite stehen. Steuern müssen nicht kompliziert und schwierig sein. Wir als Steuerberater Gelsenkirchen helfen Ihnen, dieses komplexe Thema zu vereinfachen und von Ihrer Steuererklärung zu profitieren.

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