Steuerberater Gelsenkirchen

Steuerberater in Gelsenkirchen für Selbstständige und Freiberufler

Buchhaltung, Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresabschlüsse – Als Selbstständiger oder Freiberufler müssen Sie sich mit diesen Aufgaben beschäftigen, obwohl sie mit Ihrer tatsächlichen Tätigkeit gar nichts zu tun haben. In vielen Fällen kann es deshalb sinnvoll sein, einen Steuerberater zu beauftragen. So haben Sie mehr Zeit für das Wesentliche und können davon ausgehen, dass alle Unterlagen korrekt und termingetreu vorliegen. Trotzdem ist es hilfreich, als Selbstständiger einen gewissen Überblick über das deutsche Steuersystem und Ihre Pflichten zu haben. 

Welche Steuern müssen Selbstständige und Freiberufler zahlen? Lohnt sich ein Steuerberater oder soll ich das lieber selbst übernehmen? Diese Fragen wollen wir in diesem Artikel klären. 

Steuerberater Gelsenkirchen: Welche Steuern zahlen Freiberufler und Selbstständige?

Das deutsche Steuersystem gehört zu den kompliziertesten der Welt. Wir geben Ihnen einen klaren Überblick über die verschiedenen Steuerarten, die Sie als Selbstständiger oder Freiberufler zahlen müssen.

  • Einkommensteuer

Während Angestellte Lohnsteuer auf Ihren Lohn zahlen, wird bei Selbstständigen und Freiberuflern der Gewinn versteuert. Dabei geht es allerdings nicht um den reinen Gewinn: Betriebsausgaben und Ausgaben für Krankenversicherung, Altersvorsorge und Spenden werden zuerst abgezogen, dann wird der Steuersatz angewendet. Einige Betriebsausgaben können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Zusätzlich gibt es verschiedene Freibeträge für alleinerziehende Eltern oder auch für die Zahlung der Gewerbesteuer.

 

Die Höhe des Steuersatzes hängt dabei von der Höhe des Gewinns ab. Der Spitzensteuersatz liegt bei 45%, allerdings erst ab einem jährlichen Einkommen von 270.500€. Die Untergrenze liegt bei 14%. Erwirtschaften Sie weniger als 9.408€ Gewinn (nach Abzug aller Ausgaben), fällt keine Einkommensteuer an. 

Die Einkommensteuer wird in den meisten Fällen quartalsweise im Voraus gezahlt. Die Höhe der Vorauszahlungen legt das Finanzamt aufgrund der Gewinnprognose fest. Bei der jährlichen Steuererklärung wird der tatsächliche Gewinn mit dem prognostizierten Gewinn abgeglichen. Ist Ihr tatsächlicher Gewinn niedriger ausgefallen, erhalten Sie eine Rückzahlung.

Als Steuerberater in Gelsenkirchen ist es unsere Aufgabe, Selbstständige und Freiberufler bei der Steuererklärung zu unterstützen. Wir sorgen dafür, dass Sie alle möglichen Freibeträge und Abschreibungen ausnutzen. So zahlen Sie nur die Steuern, die wirklich nötig sind – keinen Cent mehr.

  • Körperschaftsteuer

Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen nicht um eine Personengesellschaft, sondern um eine Kapitalgesellschaft, zahlen Sie keine Einkommensteuer. Stattdessen gilt ein fester Körperschaftsteuersatz von 15% auf den Gewinn der Gesellschaft.

  • Umsatzsteuer 

Jeder Unternehmer, der einen Jahresumsatz von über 22.000€ erzielt, muss Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Umsatzsteuer von 19% wird auf alle Produkte und Dienstleistungen aufgeschlagen. Die Steuerlast wird also vom Endkunden getragen. Für einige Produkte wie zum Beispiel Essen und Getränke zum Mitnehmen beträgt die Umsatzsteuer nur 7%.

Natürlich zahlen Sie als Unternehmer auch Umsatzsteuer auf die Produkte und Dienstleistungen, die Sie erwerben. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall auch als Vorsteuer bezeichnet. An das Finanzamt zahlen Sie nur die Differenz aus ausgegebener und eingenommener Umsatzsteuer.

Dazu sind Sie verpflichtet, eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung zu machen. Hier berechnen Sie die zu zahlende Umsatzsteuer des Monat anhand Ihrer Umsatzsteuereinnahmen durch Ihre Kunden und Ihrer bereits gezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) durch Ihre geschäftlichen Ausgaben. Die berechnete Umsatzsteuer muss bis zum 10. des Folgemonats gezahlt werden

 Als Steuerberater in Gelsenkirchen ist es unsere Aufgabe, die Umsatzsteuervoranmeldung für Selbstständige und Freiberufler zu übernehmen. Gerade wenn man sich zuvor noch nie damit auseinandersetzen musste, können die Umsatzsteuerregelungen sehr undurchsichtig und verwirrend sein. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Unterlagen fristgerecht einzureichen und Ihre Umsatzsteuerlast korrekt zu berechnen. Dabei sparen Sie Zeit und haben einen freien Kopf für die wirklich wichtigen Aufgaben in Ihrem Geschäft.

Sollte Ihr Geschäft weniger als 22.000€ Umsatz im aktuellen Jahr und voraussichtlich weniger als 50.000€ Umsatz im Folgejahr machen, fällt es unter die Kleinunternehmerregelung. Damit sind Sie von der Umsatzsteuer befreit und müssen Sie auf Rechnungen nicht ausweisen. Es ist allerdings wichtig, dass Sie auf jeder Rechnung auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen. 

  • Gewerbesteuer

Jedes angemeldete Gewerbe ist ab einem jährlichen Gewinn von 24.500€ gewerbesteuerpflichtig. Freiberufler müssen dagegen keine Gewerbesteuer zahlen. 

Die Gewerbesteuer wird an die jeweilige Gemeinde abgeführt und berechnet sich wie folgt: 

Gewerbeertrag x 3,5% x Hebesatz = Gewerbesteuer

Die 3,5% sind dabei die allgemeingültige Steuermesszahl, während der Hebesatz von jeder Gemeinde individuell festgelegt wird. In der Regel liegt er zwischen 200% und 900%.

Die Gewerbesteuer können Sie mit Ihrer Einkommensteuer verrechnen. Das sollten Sie auch tun, um nicht doppelt Steuern zu bezahlen. Als Steuerberater in Gelsenkirchen beantworten wir Ihnen gern alle Fragen zur Gewerbesteuer und unterstützen Sie bei der Steuererklärung. 

  • Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist für Selbstständige und Freiberufler nur interessant, wenn sie angestellte Mitarbeiter haben. Denn die Lohnsteuer wird vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Hierbei gelten die gleichen Steuersätze wie bei der Einkommensteuer.

  • Zusätzliche Ausgaben

Eventuell zahlen Sie zusätzlich eine Kirchensteuer von 9%, wenn Sie der Kirche angehören. Außerdem zahlen Sie als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer den Solidaritätszuschlag von 5,5% der gerade genannten Steuern. 

Steuerberater Gelsenkirchen: Lohnt sich ein Steuerberater für Selbstständige und Freiberufler?

Sich in das Steuersystem einzuarbeiten und alles zu verstehen ist viel Arbeit. Die wenigsten haben die Zeit dazu. Vor allem, wenn Sie sich eigentlich auf Ihr tatsächliches Geschäft konzentrieren wollen. Dann ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu engagieren. Wir sind seit Jahren in dieser Branche tätig und unterstützen Selbstständige, Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen und auch Privatpersonen bei

  • Steuererklärungen,
  • Umsatzsteuervoranmeldungen,
  • Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung,
  • und Jahresabschlüssen.

Außerdem stellen wir Ihnen Geschäftsanalysen und Finanzberatung in Gelsenkirchen zur Verfügung, um Ihnen Ihre geschäftlichen Entscheidungen zu vereinfachen. Kontaktieren Sie uns gern für ein Erstgespräch. Wir freuen uns, Ihnen Zeit und Freiraum für Ihre Arbeit zu schaffen, indem wir steuerliche Angelegenheiten für Sie übernehmen.

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