Steuerberater Gelsenkirchen

Steuerberatung für Gastronomie in Gelsenkirchen

Das deutsche Steuersystem ist im Vergleich mit vielen anderen Ländern sehr komplex. Aus diesem Grund sind die Steuern für viele gastronomische Unternehmen eine Hürde, die unglaublich viel Zeit, Geld und Nerven kostet. Als Steuerberatung Gelsenkirchen helfen wir Ihnen, diese Hürde aus dem Weg zu schaffen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über alle steuerlichen Vorschriften für Ihren Gastronomiebetrieb. 

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Steuererklärung, Finanzbuchhaltung und mehr an eine Steuerberatung für Gastronomie wie Bölting & Kollegen Steuerberatungs-GmbH in Gelsenkirchen auszulagern. Dennoch wollen wir Ihnen hier ein Grundverständnis der Materie vermitteln.

Steuerberater Gelsenkirchen: Welche Steuern muss ein Gastronomiebetrieb zahlen?

In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Steuern Sie wann zahlen müssen und wie sich die Beträge errechnen.

  • Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird für jeden Betrieb von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erhoben. Sie errechnet sich auf Grundlage des ermittelten Jahresgewinns (Gewerbeertrag). 

Dazu wird zunächst der deutschlandweit geltende Gewerbesteuersatz von 3,5% auf den Jahresgewinn angewendet. Jede Gemeinde verrechnet die 3,5% des Jahresgewinns anschließend mit ihrem jeweiligen Gewerbesteuerhebesatz. Diesen kannst du auf der Website deiner Gemeinde in Erfahrung bringen. In Gelsenkirchen beträgt er aktuell 480%.

Sowohl Einzelunternehmer als auch Personengesellschaften können pro Jahr einen Freibetrag von 24.500€ abziehen. Hinzu kommt, dass nicht unbedingt alle Ertragsarten oder Ausgaben zum Gewerbeertrag gezählt werden. Als Steuerberater in Gelsenkirchen klären wir Sie gern zu Ihrer individuellen Situation auf.

Die Gewerbesteuer wird quartalsweise im Voraus (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) abgeführt. Nach jeder Steuererklärung errechnet das Finanzamt einen Gewerbesteuermessbetrag und du wirst von deiner Gemeinde über die Höhe der Quartalszahlungen informiert.

  • Einkommensteuer

Sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen müssen Einkommensteuer zahlen. Diese wird nicht auf den Unternehmensgewinn abgezogen, sondern auf den Ihnen zustehenden Gewinnanteil als Gesellschafter. Das wird in Ihrer privaten Steuererklärung angegeben. Allerdings gibt es auch hier Freibeträge und die Möglichkeit, Ausgaben zu verrechnen. Wir beraten Sie als Steuerberater in Gelsenkirchen für Gastronomie gerne genauer dazu.

  • Körperschaftsteuer

Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um eine Kapitalgesellschaft, wird anstelle von Einkommensteuer Körperschaftsteuer auf den steuerlichen Gewinn erhoben. Die Körperschaftsteuer beträgt aktuell 15% ohne Freibeträge.

Sowohl Einkommensteuer als als Körperschaftsteuer werden in der Regel quartalsweise im Voraus gezahlt. Sie wird dann immer am 10. März, am 10. Juni, am 10. September und a, 10. Dezember fällig.

  • Lohnsteuer

Alle Arbeitgeber führen Lohnsteuer für ihre Mitarbeiter an das Finanzamt ab. Hinzu kommt in einigen Fällen die Kirchensteuer. Die Lohnsteuerzahlung erfolgt monatlich mit der Gehaltsauszahlung.

  • Umsatzsteuer

Als Betreiber eines Gastronomiebetriebs sind Sie verpflichtet, Umsatzsteuer auf Ihre Speisen, Getränke und Dienstleistungen zu erheben. Tatsächlich verhält sich mit der Umsatzsteuer in der Gastronomie etwas schwieriger als in anderen Branchen. Denn hier gelten verschiedene Umsatzsteuersätze.

Wenn Ihre Gäste Speisen und Getränke in deinem Café oder Restaurant mit vorhandenen Sitzplätzen zu sich nehmen, gilt ein Umsatzsteuersatz von 19%.

Bestellen Ihre Gäste ihr Essen zum Mitnehmen, wie bei einer Bäckerei oder einem Stehimbiss, gilt ein Umsatzsteuersatz von 7%. Hierbei werden Getränke (außer Leitungswasser und Milch) und Luxusspeisen wie Kaviar allerdings trotzdem mit 19% besteuert. Wie sieht es dann bei Milchkaffee, Latte Macchiato und Co. aus? 19%, da es sich um ein Getränk handelt, oder 7%, weil Milch enthalten ist? Tatsächlich gilt ab einem Milchanteil von 75% der Umsatzsteuersatz von 7%. Ist weniger Milch enthalten, rechnet man mit 19%.

Die Umsatzsteuer wird monatlich abgeführt. Immer bis zum 10. des Folgemonats müssen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Als Steuerberater in Gelsenkirchen übernehmen wir die Umsatzsteuervoranmeldung für viele verschiedene Unternehmen in der Gastronomie und in anderen Branchen. Wir unterstützen auch Sie gern dabei, die Umsatzsteueranwendung richtig durchzuführen.

Steuerberater Gelsenkirchen: Was kann man in der Gastronomie steuerlich absetzen?

Ladenmiete, Personalkosten, Werbemaßnahmen: Grundsätzlich können (und sollten) Sie als Gastronom alle Ausgaben steuerlich geltend machen. Oft kann es sich lohnen, Geld frühzeitig in Werbemaßnahmen oder neue Geräte zu investieren, statt es am Ende des Jahres an den Staat abzugeben. Unsere Aufgabe als Steuerberater Gelsenkirchen ist es unter anderem, auszurechnen, wann sich eine Investition lohnt um Steuern zu sparen. Welche weiteren Ausgaben können in der Gastronomie steuerlich abgesetzt werden?

  • Investitionsabzugsbetrag

Alle Gastronomiebetriebe, die maximal 100.000 € Gewinn erwirtschaften, können den sogenannten Investitionsabzugsbetrag nutzen. Dieser kann die Steuerlast deutlich mindern.

  • Absetzung für Abnutzung (AfA)

Gegenstände, die länger als ein Jahr im Betrieb benutzt wurden, können für die AfA steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Küchenmöbel und -Geräte.

  • Sachentnahmen

Das Finanzamt geht in der Gastronomie davon aus, dass Sie in Ihrem eigenen Betrieb Essen und Trinken. Die Entnahmen zum Eigenbedarf müssen versteuert werden. Hierzu zieht das Finanzamt einen Pauschalbetrag heran. Für ein Café wird zum Beispiel jährlich 906 € angesetzt, also etwa 76 € pro Monat. Wenn Sie sich sicher Sind, dass Ihre Entnahmen unter dem angesetzten Pauschbetrag liegen, können Sie das durch genaue Dokumentation aller Entnahmen für den Eigenbedarf nachweisen. So verringert sich die Steuerlast.

Genaue Dokumentation ist der Schlüssel: Steuern sparen in der Gastronomie

Damit wir als Steuerberater Gelsenkirchen Ihnen helfen können, Ihre betrieblichen Ausgaben von der Steuer abzusetzen, ist eines besonders wichtig: Lückenlose Dokumentation. Kleine Beträge und Ausgaben lassen sich manchmal ohne Nachweis absetzen. Das ist jedoch nicht garantiert. Eine genaue Dokumentation samt Belegen ist unumgänglich.

Neben ordentlicher Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung ist in der Gastronomie vor allem ein Schwundbuch wichtig. Eine verschüttete Tasse Kaffee, matschiges Obst, verdorbene Lebensmittel – Es kommt immer wieder vor, dass einige Lebensmittel weggeworfen werden müssen. Damit dieser Wareneinsatz nicht später bei der Betriebsprüfung und der Gewinnermittlung fehlt, sollten Sie in einem Schwundbuch genau dokumentieren, welche Lebensmittel in welcher Menge und aus welchem Grund entsorgt wurde.

Wir sind Ihr Steuerberater in Gelsenkirchen für die Gastronomie

Gastronomiebetriebe haben das gleiche Problem wie andere Unternehmen: Sie sind Experten in Ihrer Branche, aber Anfänger im Gebiet Steuern und Finanzen. Wir wollen Ihnen ermöglichen, sich auf Ihre Arbeit zu konzentrieren, während wir die unangenehmen steuerlichen Aufgaben übernehmen. Als Steuerberater in Gelsenkirchen übernimmt Bölting & Kollegen nicht nur die Steuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung für Ihren Betrieb. Wir haben auch die Möglichkeit, die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung für Sie zu übernehmen. Auch beim Jahresabschluss unterstützen wir Sie. 

Profitieren Sie von unserer umfangreichen Beratung, nutzen Sie unser übersichtliches Mandantenportal zur Steuerung Ihres Unternehmens und freuen Sie sich, Ihrer Leidenschaft nachgehen zu können, während Sie steuerrechtlich auf der sicheren Seite sind. Lesen Sie mehr über unsere Leistungen als Steuerberater Gelsenkirchen.

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