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Einkommensteuerreform 2027: Was der Regierungsentwurf vorsieht

Das Kabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen: höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag – aber weniger Förderung für Handwerkerleistungen und höhere Minijob-Pauschsteuer.

Am 2. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für die Einkommensteuerreform 2027 beschlossen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die Reform vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern entlasten. Das Entlastungsvolumen soll rund 10 Milliarden Euro betragen, die volle Wirkung soll ab 2028 eintreten. Gegenfinanziert wird die Reform unter anderem durch höhere Steuersätze für sehr hohe Einkommen, eine Kürzung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und eine höhere Pauschsteuer für Minijobs. In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was der Regierungsentwurf vorsieht, was das für Arbeitnehmer, Familien und Arbeitgeber bedeuten würde und was jetzt schon sinnvoll ist. Wichtig vorab: Es handelt sich um einen Entwurf. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, Änderungen sind möglich. Die Einkommensteuerreform 2027 soll nach den Plänen in zwei Stufen 2027 und 2028 wirken.

Einkommensteuerreform 2027: Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Das Bundesfinanzministerium hat am 18. August 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Das Kabinett hat die wesentlichen Maßnahmen am 2. September 2026 unverändert in den Regierungsentwurf übernommen. Grundlage sind Beschlüsse des Koalitionsausschusses von Anfang Juli 2026. Der Bundestag hat den Regierungsentwurf (Drucksache 21/8235) am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen. Der Bundesrat muss bei steuerlichen Gesetzen dieser Art in der Regel zustimmen. Bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, können sich Beträge und Details noch ändern. Wir werden diesen Beitrag aktualisieren, sobald das Gesetz beschlossen ist. Die Angaben unten geben den Stand des Regierungsentwurfs wieder, wie ihn das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat.

Einkommensteuerreform 2027: die geplanten Entlastungen

Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag stellt das Existenzminimum steuerfrei. 2026 beträgt er 12.348 Euro. Nach dem Entwurf soll er auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge.

Flachere Progression für mittlere Einkommen

Mit der Einkommensteuerreform soll die zweite Progressionszone des Tarifs bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden. Ab 70.601 Euro soll künftig der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greifen. 2026 greift er ab 69.879 Euro. Nach Darstellung des Ministeriums profitieren prozentual am stärksten die mittleren Einkommen.

Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge

Auch beim Kindergeld sieht die Einkommensteuerreform eine Erhöhung vor: Es soll von heute 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028 je Kind und Monat steigen. Die Freibeträge für Kinder sollen von 9.756 Euro auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028) angehoben werden. Das Finanzamt prüft weiterhin automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist.

Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Nach der Einkommensteuerreform soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Nach Angaben des Ministeriums müssten dadurch rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige künftig keine Anlage N mit Einzelnachweisen mehr einreichen, weil ihre tatsächlichen Werbungskosten unter dem neuen Pauschbetrag liegen.

Sonn- und Feiertagszuschläge

Für steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gilt eine Obergrenze für den berücksichtigten Stundenlohn. Der Entwurf sieht vor, diese Grundlohngrenze ab dem 1. Januar 2027 von 50 Euro auf 75 Euro je Stunde anzuheben. Beschäftigte mit höheren Stundenlöhnen könnten dann einen größeren Teil ihrer Zuschläge steuerfrei erhalten.

Die geplante Gegenfinanzierung der Einkommensteuerreform 2027

Höhere Steuersätze für sehr hohe Einkommen

Der Steuersatz von 45 Prozent, die sogenannte Reichensteuer, greift 2026 ab 277.826 Euro. Nach dem Entwurf soll er künftig bereits ab 250.000 Euro gelten. Zusätzlich ist ein neuer Steuersatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen vorgesehen. Die Beträge gelten für Alleinstehende, bei Zusammenveranlagung verdoppeln sie sich.

Einkommensteuerreform: weniger Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Bisher können 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im Haushalt, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuer abgezogen werden. Der Entwurf sieht vor, den Satz auf 15 Prozent und den Höchstbetrag auf 900 Euro zu senken. Das Ministerium begründet das mit einem Subventionsabbau mit Augenmaß.

Höhere Pauschsteuer für Minijobs

Für Minijobs zahlt der Arbeitgeber heute in der Regel eine einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent des Arbeitsentgelts. Nach dem Entwurf soll dieser Satz auf 5 Prozent steigen. Bei einem Minijob-Lohn von 10.000 Euro im Jahr wären das 500 Euro statt 200 Euro.

Was die Einkommensteuerreform für verschiedene Gruppen bedeuten würde

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer würden vor allem über den höheren Grundfreibetrag, die flachere Progression und den höheren Pauschbetrag entlastet. Wer bisher Werbungskosten knapp über 1.230 Euro nachgewiesen hat, würde künftig auch ohne Belege den höheren Pauschbetrag erhalten. Wer höhere Werbungskosten hat, etwa wegen eines langen Arbeitswegs, profitiert weiter von der Einzelabrechnung. Seit 2026 gilt dabei die Pendlerpauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer.

Familien

Familien würden durch höheres Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge entlastet. Das Ministerium stellt diese Gruppe in den Mittelpunkt der Reform.

Eigentümer und Mieter mit Handwerkerrechnungen

Wer Renovierungen, Reparaturen oder Wartungen im eigenen Haushalt plant, würde ab 2027 weniger Steuerermäßigung erhalten. Maßgeblich für das Steuerjahr ist nach dem Abflussprinzip grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung. Wer ohnehin geplante Arbeiten noch 2026 ausführen lässt und bezahlt, sichert sich nach geltendem Recht die bisherigen 20 Prozent und den Höchstbetrag von 1.200 Euro. Voraussetzung für die Steuerermäßigung sind wie bisher eine Rechnung und die unbare Zahlung auf das Konto des Handwerkers. Gefördert werden nur die Arbeitskosten, nicht das Material.

Arbeitgeber mit Minijobbern

Für Betriebe mit vielen Minijobbern, etwa in Gastronomie, Handel und Reinigung, würde die höhere Pauschsteuer die Personalkosten erhöhen. Zum 1. Januar 2027 steigt außerdem der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro, und die Minijob-Grenze erhöht sich dadurch auf 633 Euro im Monat. Diese Änderungen stehen bereits fest und sind unabhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens zu beachten.

Hohe Einkommen

Wer ein zu versteuerndes Einkommen über 250.000 Euro, bei Zusammenveranlagung über 500.000 Euro, erzielt, würde durch den vorgezogenen Reichensteuersatz und den neuen Satz von 47 Prozent stärker belastet. Für Unternehmer mit schwankenden Gewinnen kann es relevant werden, in welchem Jahr Gewinne anfallen. Solche Überlegungen sollten erst angestellt werden, wenn die endgültigen Regeln feststehen.

Rechenbeispiele zur Einkommensteuerreform

Die folgenden Beispiele rechnen einzelne Maßnahmen isoliert durch. Sie ersetzen keine Berechnung der gesamten Steuerlast, zeigen aber die Größenordnung.

Handwerkerleistungen

  • Arbeitskosten von 3.000 Euro: 2026 beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent, also 600 Euro. Nach dem Entwurf wären es ab 2027 15 Prozent, also 450 Euro.
  • Arbeitskosten von 6.000 Euro: 2026 ergäben 20 Prozent 1.200 Euro, das entspricht genau dem Höchstbetrag. Nach dem Entwurf wären es 15 Prozent, also 900 Euro, was ebenfalls dem neuen Höchstbetrag entspräche. Der Unterschied beträgt 300 Euro Steuer.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Eine Arbeitnehmerin hat Werbungskosten von 1.300 Euro. Heute macht sie diese Kosten mit Belegen geltend, weil sie über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen. Nach dem Entwurf würde sie ohne Nachweis automatisch 1.430 Euro erhalten. Ihre abziehbaren Werbungskosten wären 130 Euro höher, und sie müsste keine Belege mehr sammeln.

Kindergeld

Eine Familie mit zwei Kindern erhält 2026 im Jahr 2 × 12 × 259 Euro = 6.216 Euro Kindergeld. Nach dem Entwurf wären es 2027 2 × 12 × 267 Euro = 6.408 Euro, also 192 Euro mehr.

Einkommensteuerreform 2027: Was Sie jetzt tun können

  • Handwerkerleistungen planen: Anstehende Arbeiten im Haushalt, die ohnehin geplant sind, möglichst noch 2026 ausführen und bezahlen lassen.
  • Minijobs kalkulieren: Arbeitgeber sollten die Kosten für 2027 mit dem höheren Mindestlohn, der neuen Minijob-Grenze und einer möglichen Pauschsteuer von 5 Prozent durchrechnen.
  • Lohnsteuer-Freibeträge prüfen: Wer einen Freibetrag für Werbungskosten nutzt, sollte für 2027 prüfen, ob der Freibetrag bei einem höheren Pauschbetrag noch sinnvoll ist.
  • Nicht vorschnell handeln: Gestaltungen, die nur auf dem Entwurf beruhen, sollten erst nach dem Gesetzesbeschluss umgesetzt werden.

Kritik an der Einkommensteuerreform und offene Punkte

Im weiteren Verfahren ist mit Änderungen zu rechnen. Während der Vorbereitung des Entwurfs wurde öffentlich über zusätzliche Kürzungen diskutiert, etwa beim Freibetrag für Belegschaftsrabatte oder bei den Freibeträgen für Gewinne aus Betriebsveräußerungen und -aufgaben. In der Darstellung des Bundesfinanzministeriums zum Regierungsentwurf werden diese Punkte nicht genannt. Ob sie im parlamentarischen Verfahren wieder aufgegriffen werden, ist offen. Aus Verbänden und aus dem Parlament gibt es sowohl Forderungen nach höheren Entlastungen als auch Kritik an der Gegenfinanzierung. Für Unternehmer und Arbeitnehmer bedeutet das: Die Richtung ist erkennbar, die Details stehen noch nicht fest.

Weitere Änderungen, die 2027 bereits feststehen

Unabhängig von der Einkommensteuerreform gibt es für 2027 bereits beschlossene Termine. Die neue geförderte private Altersvorsorge mit dem Altersvorsorgedepot soll zum 1. Januar 2027 starten. Das Gesetz dazu hat der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Außerdem laufen die Übergangsfristen für die Ausstellung von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr aus: Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 grundsätzlich alle.

Häufige Fragen zur Einkommensteuerreform 2027

Gilt das alles schon ab 1. Januar 2027?

Nach dem Entwurf soll ein Teil der Maßnahmen ab 2027 greifen, andere Stufen erst ab 2028. Verbindlich ist das erst nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat.

Muss ich für den höheren Grundfreibetrag etwas beantragen?

Nein. Der Grundfreibetrag ist in den Steuertarif eingebaut und wird automatisch im Lohnsteuerabzug und in der Veranlagung berücksichtigt.

Lohnt es sich, Handwerkerrechnungen noch 2026 zu bezahlen?

Wenn Arbeiten ohnehin anstehen, kann das nach geltendem Recht vorteilhaft sein, weil 2026 noch 20 Prozent und maximal 1.200 Euro gelten. Entscheidend ist die Zahlung per Überweisung bis zum 31. Dezember 2026. Arbeiten nur aus Steuergründen vorzuziehen, ist dagegen selten sinnvoll.

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Sobald das Gesetz verabschiedet ist, prüfen wir die Auswirkungen für unsere Mandantinnen und Mandanten und berücksichtigen sie in Lohnabrechnung und Steuererklärung. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie unter private Steuererklärungen und Lohnbuchhaltung. Zum Thema Lohnsteuer-Freibetrag lesen Sie auch unseren Beitrag Lohnsteuer-Freibetrag 2026 beantragen.

Quellen

Aktualisiert: September 2026. Die Angaben beruhen auf dem Regierungsentwurf und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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