Steuerberater Gelsenkirchen

Minijob und Lohngrenzen 2026: Was Arbeitgeber jetzt beachten sollten

Die Minijob Grenze 2026 ist für viele Betriebe im Ruhrgebiet ein zentraler Wert in der Lohnabrechnung, denn der Minijob ist ein bewährtes Instrument, um Auftragsspitzen abzufedern oder zusätzliche Unterstützung im Team zu schaffen. Damit die geringfügige Beschäftigung steuer- und sozialversicherungsrechtlich sauber bleibt, müssen Arbeitgeber jedoch die geltende Verdienstgrenze und die damit verbundenen Pflichten genau im Blick behalten. Seit der Reform ist die Minijob Grenze 2026 nicht mehr fest, sondern dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, sodass sie sich mit jeder Mindestlohnerhöhung mitbewegt. Wer das übersieht, riskiert, dass aus einem vermeintlichen Minijob unbemerkt eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird.

Wie sich die Minijob Grenze 2026 berechnet

Hinter der dynamischen Grenze steht eine einfache Rechenlogik: Die monatliche Höchstgrenze ergibt sich, indem der Mindestlohn mit einer festen Wochenstundenzahl und einem Umrechnungsfaktor multipliziert wird. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass eine Minijobberin oder ein Minijobber stets rund zehn Wochenstunden zum Mindestlohn arbeiten kann, ohne die Grenze zu überschreiten. Steigt der Mindestlohn, steigt also auch die zulässige monatliche Verdienstgrenze. Weil sich diese Werte jährlich verändern können, sollten Sie die Minijob Grenze 2026 vor jeder Lohnabrechnung kurz gegenprüfen und im Zweifel mit Ihrer Lohnbuchhaltung abstimmen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde und die Minijob-Grenze damit 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr). Die offiziellen Werte veröffentlicht die Minijob-Zentrale.

Warum die Jahresbetrachtung entscheidend ist

Entscheidend ist außerdem, dass nicht nur der einzelne Monat, sondern der Jahresverdienst betrachtet wird. Maßgeblich ist eine Jahresbetrachtung, bei der das Zwölffache der monatlichen Grenze den Rahmen bildet. Innerhalb dieses Jahresbetrags darf der Verdienst in einzelnen Monaten durchaus schwanken, etwa wenn in der Hochsaison mehr und in ruhigen Monaten weniger gearbeitet wird. Ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der Monatsgrenze ist in engen Grenzen zulässig, in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres, sofern der Verdienst in diesen Monaten höchstens das Doppelte der Monatsgrenze beträgt (2026: 1.206 Euro). Plant ein Betrieb dauerhaft mit einem höheren Verdienst, liegt dagegen kein Minijob mehr vor.

Diese Punkte sollten Arbeitgeber dokumentieren

Für die Praxis bedeutet das, dass Arbeitgeber einige Punkte konsequent dokumentieren und überwachen sollten:

  • die aktuelle, an den Mindestlohn gekoppelte Minijob Grenze 2026 für das laufende Jahr
  • die vereinbarte und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit inklusive Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz
  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, die in die Jahresbetrachtung einfließen
  • die rechtzeitige Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und die korrekten Pauschalabgaben
  • mögliche weitere Minijobs der beschäftigten Person, die zusammengerechnet werden

Steuern und Sozialversicherung beim Minijob

Steuerlich kann der Minijob in der Regel über die einheitliche Pauschsteuer abgegolten werden, die der Arbeitgeber gemeinsam mit den Pauschalbeiträgen an die Minijob-Zentrale abführt. In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht mit einem kleinen Eigenanteil der beschäftigten Person, von der sich diese auf Antrag befreien lassen kann. Gerade bei mehreren geringfügig Beschäftigten oder bei der Kombination von Minijob und Hauptbeschäftigung entstehen schnell Konstellationen, in denen die Grenzen überschritten werden, ohne dass es im Tagesgeschäft auffällt. Eine saubere Lohnbuchhaltung, die solche Fälle frühzeitig erkennt, schützt Sie vor Nachforderungen der Sozialversicherung.

Wenn Sie neue geringfügig Beschäftigte einstellen, bestehende Verträge an die aktuellen Grenzen anpassen oder klären möchten, ob in Ihrem Betrieb eher ein Minijob oder ein Midijob im Übergangsbereich sinnvoll ist, unterstützt Sie unser Team in Gelsenkirchen bei der Lohnabrechnung und der rechtssicheren Gestaltung. Mehr dazu finden Sie auf unserer Übersicht der Steuerberatungsleistungen. So bleibt die geringfügige Beschäftigung das flexible Instrument, das sie sein soll, ohne dass aus einem kleinen Versehen ein teures Risiko wird.

Häufige Fragen zur Minijob Grenze 2026

Wie hoch ist die Minijob Grenze 2026?

Die Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und ergibt sich aus rund zehn Wochenstunden zum jeweils gültigen Mindestlohn. Den exakten Monatsbetrag für 2026 sollten Sie vor der Lohnabrechnung anhand des aktuellen Mindestlohns gegenprüfen, da er sich mit jeder Mindestlohnerhöhung ändert.

Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?

Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres zulässig, jeweils bis höchstens zum Doppelten der Monatsgrenze (2026: 1.206 Euro). Wird die Grenze dagegen dauerhaft überschritten, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit entsprechenden Beiträgen.

Darf eine Person mehrere Minijobs haben?

Mehrere Minijobs sind möglich, ihre Verdienste werden jedoch zusammengerechnet. Übersteigt die Summe die Geringfügigkeitsgrenze, entfällt der Minijob-Status. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist in der Regel nur ein einziger Minijob begünstigt.

Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?

Der Arbeitgeber führt Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die einheitliche Pauschsteuer an die Minijob-Zentrale ab. Die genaue Höhe richtet sich nach den jeweils gültigen Sätzen, die Sie über Ihre Lohnbuchhaltung im Blick behalten sollten.

Quellen

Stand: März 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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